Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die anliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle mit der Stadt Lüdinghausen und den Gemeinden Havixbeck und Nottuln abzuschließen.
Sachverhalt:
Die rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren wird inhaltlich zunehmend komplexer. Auch in der praktischen Umsetzung erfordern die digitalen Ausschreibungs- und Vergabeplattformen die notwendigen Kenntnisse, um diese effektiv einsetzen zu können.
In einer kleinen Verwaltung wie der Gemeinde Nordkirchen wird es auch unter Berücksichtigung der Personalfluktuation immer schwieriger, für die relativ wenigen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren das notwendige Fachwissen vorzuhalten.
Daher liegt es auf der Hand, in diesem Bereich interkommunal zusammen zu arbeiten. Mit der vorliegenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung möchten daher die Gemeinden Nottuln, Havixbeck und auch Nordkirchen die zentralen Vergabestelle der Stadt Lüdinghausen nutzen, um von dort auch die eigenen Vergabeverfahren abwickeln zu lassen. Hier ist es dann deutlich einfacher und wirtschaftlicher, dass notwendige Fachwissen an zentraler Stelle für eine größere Anzahl von Verfahren vorzuhalten.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme der zentralen Vergabestelle in Lüdinghausen ist aus den einzelnen ausgeschriebenen Maßnahmen zu finanzieren.