Betreff
Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
042/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

In einer vorherigen Ausschusssitzung ist darum gebeten worden, einen Überblick über die Aufgaben der in der Gemeinde Nordkirchen tätigen Wasser- und Bodenverbände zu geben.

 

Im Gebiet der Gemeinde Nordkirchen sind folgende Wasser- und Bodenverbände tätig:

·      Stever-Lüdinghausen, Sitz in Lüdinghausen

·      Funne, Sitz in Selm

·      Horne, Sitz in Werne

·      Emmerbach, Sitz in Ascheberg

 

Die Wasser- und Bodenverbände nehmen, jeweils bezogen auf das Einzugsgebiet ihres Hauptgewässers, Aufgaben der Städte und Gemeinden wahr, die im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, dem Landeswassergesetz NRW und dem Wasserverbandsgesetz NRW und in ihren jeweiligen Satzungen näher definiert sind. Die Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes, sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder und verwalten sich über die Verbandsorgane

·      Mitgliederversammlung,

·      Verbandsausschuss und

·      Verbandsvorstand

selbst.

 

Die Verbände haben die Aufgabe,

1.     sonstige Gewässer im Sinne des LWG zu unterhalten. Sonstige Gewässer sind dabei die Gewässer, die nicht einzeln im Gesetz als Gewässer erster Ordnung aufgeführt sind.

2.     Gewässer auszubauen, soweit schädliche Gewässerveränderungen es erfordern bzw. eine Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung besteht.

3.     Eigene Verbandsanlagen herzustellen und zu unterhalten (z. B. Stauanlagen, Rückhaltebecken oder ähnliches).

 

Die Unterhaltungsverpflichtung bezog sich früher lediglich darauf, für einen ungehinderten Wasserabfluss auch im Hochwasserfall zu sorgen durch regelmäßige Mahd der Ufer der Gewässer, durch Sohlräumungen oder auch durch das Beseitigen von angeschwemmten Hindernissen.

 

Das heutige Verständnis von Gewässerunterhaltung bedeutet wesentlich mehr. So sollen ökologische Aspekte eine Rolle spielen, die auf den Erhalt der Artenvielfalt an Flora und Fauna im und am Gewässer gerichtet sind. Weiterhin wird es heute als Aufgabe des Unterhaltungsverpflichteten angesehen, im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für eine positive ökologisch Gewässerentwicklung zu sorgen durch angepasste Unterhaltungsmaßnahmen aber auch durch aktive Baumaßnahme,

 

Über den Umfang dieser Verpflichtungen bestehen manchmal durchaus unterschiedliche Auffassungen zwischen den Verbänden und den Aufsichtsbehörden, sodass hier fortwährende Abstimmungen erforderlich sind. Die Verbände haben ihre Unterhaltungs- und Baupläne jährlich den Wasserbehörden zur Zustimmung vorzulegen.

 

Mitglieder der Wasser und Bodenverbände sind

·      die Eigentümer von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung über die bloße Beteiligung an natürlichen Abflussvorgang hinaus erschweren (Erschwerer), z. B. Eigentümer von Brücken, einmündenden Rohrleitungen oder Stauanlagen,

·      die Eigentümer der sonstigen Gewässer- und Ufergrundstücke und die Eigentümer, deren Grundstücke durch eine gemeinschaftliche Anlage entwässert werden und

·      die Gemeinden im Einzugsgebiet der Gewässer, soweit sie jeweils flächenmäßig zum Verbandsgebiet gehören.

 

Alle Einnahmen und Ausgaben des Verbandes im jeweiligen Haushaltsjahr sind in einem Haushaltsplan darzustellen. Hieraus ergibt sich auch die jeweilige Höhe der Beiträge der unterschiedlich Beteiligten. Art und Höhe der Beiträge sind vom Verbandsausschuss jährlich festzusetzen, wobei vorab das Beitragsverhältnis z. B. zwischen den Erschweren und den Gemeinden im seitlichen Einzugsgebiet festzusetzen ist.

 

Die Gemeinde hat in 2018 folgende Jahresbeiträge an die einzelnen Wasser- und Bodenverbände gezahlt:

 

Stever Lüdinghausen

45.240,50

Funne

21.055,32

Horne

985,60

Emmerbach

1.671,19

 

Die Umlage der Jahresbeiträge auf die Eigentümer der Flächen im seitlichen Einzugsbereich erfordert eine detaillierte Ermittlung der befestigten und unbefestigten Flächen für jeden Eigentümer. Hieran wird zurzeit gearbeitet.

 

Einmal jährlich findet die Schau der Verbandsgewässer statt, wozu neben den gewählten Schaubeauftragten auch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke geladen sind. Hierbei sollen eventuell vorhandene Missstände erkannt und anschließend auch beseitigt werden. Gleichzeitig wird die Arbeit der beauftragten Unternehmen hierbei bewertet und abgenommen.

 

Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: