Betreff
Planungsangelegenheiten
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Südkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Capeller Straße", Ortsteil Südkirchen
Vorlage
039/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche nördlich der Capeller Straße im Ortsteil Südkirchen und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ nach § 2 des Baugesetzbuches.


Sachverhalt:

 

Nachdem alle Grundstücke im letzten Neubaugebiet „Hegekamp-West“ vergeben sind, sollte auch für den Ortsteil Südkirchen eine weitere Wohnbaufläche geplant und erschlossen werden. Die Grundstücksverhandlungen hierzu mit dem Haupteigentümer der Flächen sind abgeschlossen, der Rat der Gemeinde hat die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.

 

Mit der Eigentümergemeinschaft einer ebenfalls zum Plangebiet gehörenden Teilfläche werden noch Gespräche geführt.

 

Vorgesehen zur Überplanung und zur Erschließung ist eine insgesamt etwa 4 ha große Fläche nördlich der Capeller Straße, anschließend an das Wohngebiet „Holtweg“. Die Haupterschließung ist direkt von der Capeller Straße aus vorgesehen, untergeordnete Anbindungen sollen auch an den Holtweg erfolgen.

 

Eine fußläufige Verbindung in den Ortskern besteht über den Fußweg mit Ampelanlage nördlich des Kreisverkehrsplatzes in der Münsterstraße.

 

Die regionalplanerische Zustimmung zu dieser Planungsabsicht muss noch eingeholt werden. Hier führt die Verwaltung im Moment entsprechende Gespräche mit der Bezirksregierung Münster.

 

Die Lage der angesprochenen Flächen ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

15.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: