25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Südkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Capeller Straße", Ortsteil Südkirchen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche nördlich der Capeller Straße im Ortsteil Südkirchen und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ nach § 2 des Baugesetzbuches.
Sachverhalt:
Nachdem alle Grundstücke im letzten Neubaugebiet „Hegekamp-West“ vergeben sind, sollte auch für den Ortsteil Südkirchen eine weitere Wohnbaufläche geplant und erschlossen werden. Die Grundstücksverhandlungen hierzu mit dem Haupteigentümer der Flächen sind abgeschlossen, der Rat der Gemeinde hat die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.
Mit der Eigentümergemeinschaft einer ebenfalls zum Plangebiet gehörenden Teilfläche werden noch Gespräche geführt.
Vorgesehen zur Überplanung und zur Erschließung ist eine insgesamt etwa 4 ha große Fläche nördlich der Capeller Straße, anschließend an das Wohngebiet „Holtweg“. Die Haupterschließung ist direkt von der Capeller Straße aus vorgesehen, untergeordnete Anbindungen sollen auch an den Holtweg erfolgen.
Eine fußläufige Verbindung in den Ortskern besteht über den Fußweg mit Ampelanlage nördlich des Kreisverkehrsplatzes in der Münsterstraße.
Die regionalplanerische Zustimmung zu dieser Planungsabsicht muss noch eingeholt werden. Hier führt die Verwaltung im Moment entsprechende Gespräche mit der Bezirksregierung Münster.
Die Lage der angesprochenen Flächen ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
15.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: