Betreff
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung von Frau Sabine Klopsch zum Thema „Streusalz"
Vorlage
025/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss verweist den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung.

 


Sachverhalt:

 

Frau Sabine Klopsch hat den anliegenden Antrag an die Gemeinde Nordkirchen gerichtet. Inhaltlich handelt es sich hier um eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Nordkirchen. Zuständig hierfür ist der Haupt- und Finanzausschuss, der die Angelegenheit an andere zuständige Stellen verweisen kann.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Beratung zu dem Thema an den Ausschuss für  Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung zu überweisen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: