Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Rosenstraße-Nord"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für den Bereich „Rosenstraße-Nord“ im Ortsteil Nordkirchen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.
Sachverhalt:
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nordkirchen ist nördlich der neuen Siedlungsbereiche „Rosenstraße-West“ noch eine Wohnbaufläche zur Größe von etwa 6 Hektar dargestellt. Diese Fläche kann straßenmäßig hauptsächlich von der westlichen Umgehungsstraße – Ferdinand-Kortmann-Straße – erschlossen werden. Untergeordnete Anbindungen sind an die Straßen „Kleimanns Weg“ und „Boländers Wiese“ möglich. Eine fußläufige Anbindung ist auch über den vorhandenen Fußweg zur Fliederstraße/Rosenstraße und „Wiemanns Holt“ möglich.
Aufgrund der recht hohen Nachfrage nach Einfamilienhaus- und Mehrfamilienhausgrundstücken hat die Verwaltung seit geraumer Zeit mit dem Grundstückseigentümer dieser Flächen verhandelt und hier eine Einigung erzielt. Eine Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Gemeinde wird folgen.
Die Verwaltung schlägt vor, für diesen gesamten Bereich einschließlich des Grundstückes der Gemeinde Nordkirchen einen Bebauungsplan aufzustellen und danach die Fläche abschnittweise nach den dann erkennbaren Bedarfen zu erschließen. Hierzu ist zunächst der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Rosenstraße-Nord“ zu fassen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
12.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: