4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet V" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ die öffentliche Auslegung der Planentwürfe und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 13.12.2018 die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ in der Ortslage Nordkirchen beschlossen. Inhalt der Bebauungsplanänderung ist eine leicht veränderte Führung der Erschließungsstichstraße zur Ferdinand-Kortmann-Straße hin, um eine optimale Erschließung der geplanten Gewerbegrundstücke zu erreichen. Ebenfalls sind die Baugrenzen an die veränderte Führung der Stichstraße anzupassen.
Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt als Anlage bei.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: