Betreff
Planungsangelegenheiten
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen, nördlich der Oberstraße in Südkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Oberstraße"
Vorlage
006/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich nördlich der Oberstraße in Südkirchen mit der zugehörigen Begründung sowie die Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe.

2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Oberstraße“ im Ortsteil Südkirchen einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches. Die Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.



Sachverhalt:

 

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Bei der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bisher im FNP dargestellte „Grünfläche“ teilweise in „Wohnbaufläche“ und teilweise in „gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Bereich, der im Flächennutzungsplan bereits als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt ist, soll entsprechend der Örtlichkeit angepasst werden. Zusätzlich wird eine Darstellung als Fläche für ein Regenrückhaltebecken ausgewiesen.

 

Der Bebauungsplan „Oberstraße“ wird aus einem Teil dieser Flächennutzungsplan-darstellung entwickelt. Er zeigt ein „Mischgebiet“ und eine „private Grünfläche“ als planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Kindergartens und späterer anderweitiger Nutzungen.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen hat in der Zeit vom 17.12.2018 bis zum 24.01.2019 stattgefunden bzw. findet statt. Bedenken oder Anregungen sind bisher weder von Trägern öffentlicher Belange noch aus der Bürgerschaft geäußert worden. Nach Ende der Auslagefrist wird dem Ausschuss- und Ratsmitgliedern die Abwägungstabellen zur öffentlichen Auslegung postalisch zugeschickt! Damit liegen die Voraussetzungen für die abschließenden Beschlüsse zum Flächennutzungsplan und zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan vor.

 

Beigefügt ist zur Information der Ausschuss- und Ratsmitglieder die Tabelle mit den Abwägungsempfehlungen zu den Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung, die vom Bauausschuss am 06.12.2018 beschlossen wurde.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

15.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: