Beschlussvorschlag
Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 24.06.2014 die
freiwilligen Ausschüsse neu gebildet. Dies macht eine Änderung der
Zuständigkeitsordnung über die Festlegung der Aufgaben und Befugnisse
notwendig.
In dem beigefügten Entwurf wird ein Vorschlag für eine Anpassung der
Zuständigkeitsbereiche gemacht. Neben den Änderungen, die mit der neuen
Struktur der Ausschüsse zusammenhängen, werden auch kleinere Veränderungen
vorgeschlagen, die sich aus Sicht der Verwaltung in der praktischen Arbeit als
sinnvoll gezeigt haben.
Die bisher geltende Fassung der Zuständigkeitsordnung ist unter
www.nordkirchen.de im Ortsrecht in der Rubrik „Rat und Verwaltung“ verfügbar.
Im Einzelnen wurde
geändert:
Haupt- und
Finanzausschuss
2. Aufgaben in Vorbereitungsfunktion:
-
„Angelegenheiten
der Abfallbeseitigung und des Immissionsschutzes“ wurden in den neuen WTULA
verschoben.
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Die
Ausübung von Vorkaufrechten durch die Gemeinde wurde vom Bauausschuss in den
HFA verschoben.
3. Übertragene Entscheidungsfunktionen
-
in
Nr. 3.1 wurde der § der Hauptsatzung von 5 in 6 geändert.
-
in
Nr. 3.4 wurden die Regelungen für Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von
Geldforderungen übersichtlicher und praktikabler gefasst.
-
Die
Wahrnehmung der Aufgabe als Gesellschafterversammlung wurde in die
Zuständigkeitsordnung aufgenommen.
Ausschuss für Bauen
und Planung
2. Aufgaben in Vorbereitungsfunktion
-
In
2.1 wurde die Ausübung des Vorkaufsrechtes gestrichen, da dieses vom HFA
wahrgenommen wird.
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Die
Vorbereitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde gestrichen, da jetzt in
der Zuständigkeit des WTULA.
3. Übertragene Entscheidungsfunktionen
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Der
Punkt 3.1 zur Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im
Baugenehmigungsverfahren wurde praktikabler gefasst.
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Der
Punkt 3.8 Angelegenheiten der Landschaftspflege und des kommunalen Natur und
Umweltschutzes wurde gestrichen, da jetzt in der Zuständigkeit des WTULA.
Ausschuss für
Familie, Schule, Sport und Kultur
2. Aufgaben in Vorbereitungsfunktion
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In
2.1 wurde die Aufgabe Kultur ergänzt.
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Der
Punkt 2.2 wurde gestrichen, da die Vergaberichtlinien insgesamt Aufgabe des HFA
sind.
3. Übertragene Entscheidungsfunktionen
-
In
3.9 wurde die Aufgabe Kultur ergänzt.
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Die
Punkte 3.10 und 3.11 wurden gestrichen, da hierfür kein Bedarf mehr besteht.
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Der
Punkt Erlass von Zuschussrichtlinien in Kulturangelegenheiten wurde aus dem
bisherigen WTKA übernommen.
Ausschuss für
Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung
2. Aufgaben in Vorbereitungsfunktion
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In
Punkt 2.1 wurde die Aufgabe Kultur durch die Aufgabe Umwelt ersetzt.
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Der
bisherige Punkt 2.2 wurde gestrichen, da Grundstücksangelegenheiten insgesamt
dem HFA zugeordnet sind.
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Aufgrund
der Neuausrichtung des Ausschusses wurden die Punkte 2.2 bis 2.4 neu
aufgenommen.
3. Übertragene Entscheidungsfunktionen
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Der
Punkt 3.1 wurde allgemeiner formuliert.
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3.2
wurde gestrichen, da die Zuständigkeit gewechselt hat.
Bürgermeister
3. Übertragene Entscheidungsfunktionen
-
Analog
zu den Änderungen im HFA wurden die Regelungen zur Stundung, Niederschlagung
und Erlass von Geldforderungen geändert.