Betreff
Neufassung der Zuständigkeitsordnung
Vorlage
096/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung wird beschlossen.


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 24.06.2014 die freiwilligen Ausschüsse neu gebildet. Dies macht eine Änderung der Zuständigkeitsordnung über die Festlegung der Aufgaben und Befugnisse notwendig.

 

In dem beigefügten Entwurf wird ein Vorschlag für eine Anpassung der Zuständigkeitsbereiche gemacht. Neben den Änderungen, die mit der neuen Struktur der Ausschüsse zusammenhängen, werden auch kleinere Veränderungen vorgeschlagen, die sich aus Sicht der Verwaltung in der praktischen Arbeit als sinnvoll gezeigt haben.

 

Die bisher geltende Fassung der Zuständigkeitsordnung ist unter www.nordkirchen.de im Ortsrecht in der Rubrik „Rat und Verwaltung“ verfügbar.

 

 

 

Im Einzelnen wurde geändert:

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

 

2. Aufgaben in Vorbereitungsfunktion:

 

-       „Angelegenheiten der Abfallbeseitigung und des Immissionsschutzes“ wurden in den neuen WTULA verschoben.

-       Die Ausübung von Vorkaufrechten durch die Gemeinde wurde vom Bauausschuss in den HFA verschoben.

 

3. Übertragene Entscheidungsfunktionen

 

-       in Nr. 3.1 wurde der § der Hauptsatzung von 5 in 6 geändert.

-       in Nr. 3.4 wurden die Regelungen für Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von Geldforderungen übersichtlicher und praktikabler gefasst.

-       Die Wahrnehmung der Aufgabe als Gesellschafterversammlung wurde in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen.

 

 

Ausschuss für Bauen und Planung

 

2. Aufgaben in Vorbereitungsfunktion

 

-       In 2.1 wurde die Ausübung des Vorkaufsrechtes gestrichen, da dieses vom HFA wahrgenommen wird.

-       Die Vorbereitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde gestrichen, da jetzt in der Zuständigkeit des WTULA.

 

 

3. Übertragene Entscheidungsfunktionen

 

-       Der Punkt 3.1 zur Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren wurde praktikabler gefasst.

-       Der Punkt 3.8 Angelegenheiten der Landschaftspflege und des kommunalen Natur und Umweltschutzes wurde gestrichen, da jetzt in der Zuständigkeit des WTULA.

 

 

Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur

 

2. Aufgaben in Vorbereitungsfunktion

 

-       In 2.1 wurde die Aufgabe Kultur ergänzt.

-       Der Punkt 2.2 wurde gestrichen, da die Vergaberichtlinien insgesamt Aufgabe des HFA sind.

 

3. Übertragene Entscheidungsfunktionen

 

-       In 3.9 wurde die Aufgabe Kultur ergänzt.

-       Die Punkte 3.10 und 3.11 wurden gestrichen, da hierfür kein Bedarf mehr besteht.

-       Der Punkt Erlass von Zuschussrichtlinien in Kulturangelegenheiten wurde aus dem bisherigen WTKA übernommen.

 

 

Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung

 

2. Aufgaben in Vorbereitungsfunktion

 

-       In Punkt 2.1 wurde die Aufgabe Kultur durch die Aufgabe Umwelt ersetzt.

-       Der bisherige Punkt 2.2 wurde gestrichen, da Grundstücksangelegenheiten insgesamt dem HFA zugeordnet sind.

-       Aufgrund der Neuausrichtung des Ausschusses wurden die Punkte 2.2 bis 2.4 neu aufgenommen.

 

3. Übertragene Entscheidungsfunktionen

 

-       Der Punkt 3.1 wurde allgemeiner formuliert.

-       3.2 wurde gestrichen, da die Zuständigkeit gewechselt hat.

 

 

Bürgermeister

 

3. Übertragene Entscheidungsfunktionen

 

-       Analog zu den Änderungen im HFA wurden die Regelungen zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldforderungen geändert.