Betreff
Jahresabschluss 2012
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Vorlage
086/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2012 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 84.860.802,80 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 1.257.616,20 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 1.257.616,20 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2013 vorgetragen und dort mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2012.

 


Sachverhalt

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde im Juni 2014 vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.

 

Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Durch Beschluss vom 26.02.2013 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in Dülmen mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk ist beigefügt.

 

Die Wirtschaftsprüferin Frau Gabriele Hahne hat den Jahresabschluss 2012 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.08.2014 vorgestellt und erläutert.

 

Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.