Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde erklärt die Wahl zur Vertretung der Gemeinde vom 25.05.2014
für gültig.
Sachverhalt
Nach § 40 des Kommunalwahlgesetzes hat die neue Gemeindevertretung nach
Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss unverzüglich über die Einsprüche
sowie über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung von Amts wegen zu
beschließen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 39 KWahlG binnen eines
Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden. Das
Ergebnis der Wahl zur Vertretung der Gemeinde wurde am 28.05.2014 bekannt
gemacht. Die Einspruchsfrist endete mit Ablauf des 28.06.2014. Es sind keine
Einsprüche eingegangen.
Wird durch den Wahlprüfungsausschuss und die Gemeindevertretung
festgestellt, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 a) - c) KWahlG vorliegt,
ist die Wahl nach Buchstabe d) für gültig zu erklären.