Betreff
Planungsangelegenheiten
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Hegekamp" im Ortsteil Südkirchen
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW
Vorlage
069/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vorm 21.07.2014 zur erneuten öffentlichen Auslegung der Planungen „Auf dem Hegekamp“.

 


Sachverhalt

 

Die Veranlassung für die Dringlichkeitsentscheidung und ihre Folgen ergeben sich aus der beiliegenden Kopie der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.07.2014.