Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mühle Rath", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mühle Rath“ die öffentliche Auslegung der Planunterlage durchzuführen.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 10.04.2014 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück der Mühle Rath an der Bergstraße/Berger beschlossen.
Ziel dieser Planung ist es, eine Neustrukturierung der Verkaufs-, Lager- und Büroflächen bei angemessener Erweiterung zu ermöglichen. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemeinde Nordkirchen. Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten auf der Grundlage des § 35 BauGB sind ausgenutzt, sodass an dieser Stelle nur eine Bauleitplanung der Gemeinde Nordkirchen in Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer weitere Baurechte schaffen kann.
In der Ausschusssitzung wird der Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt und erläutert.
Anschließend soll dann die Beteiligung der Bürger und der Behörden auf der Grundlage dieser Planung begonnen werden.