Betreff
LEADER-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
062/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Nordkirchen wird sich gemeinsam mit der Stadt Lüdinghausen, der Gemeinde Senden und evtl. der Gemeinde Ascheberg als LEADER-Region für die Förderperiode 2014 – 2020 bewerben.


Sachverhalt

 

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Abkürzung steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ und bedeutet die Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

 

Mit diesem Programm fördert die Europäische Union regionale und lokale Projekte mit dem Ziel, dass sich ländliche Gemeinden auf wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet eigenständig und nachhaltig weiterentwickeln. Ein wesentlicher Grundsatz der Arbeit mit LEADER ist die Beteiligung aller maßgeblichen Akteure und die Verbesserung von regionalen Kooperationen. Gefragt sind zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen engagierte Menschen aus Vereinen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen, regionaler Politik und Bürgerschaft, die gemeinsam das Ziel haben, ihre ländlich geprägte Heimat lebenswert zu erhalten. Im Mittelpunkt stehen bei LEADER stets die Bürgerinnen und Bürger, um deren Lebensqualität und Chancen im ländlichen Raum es geht. Dazu arbeiten in den regionalen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) Vertreterinnen und Vertreter aus Bürgerschaft, Verwaltungen und wichtigen Organisationen z. B. der Wirtschaft miteinander, beraten und entscheiden über die wichtigen Projekte und steuern so den Entwicklungsprozess.

 

Dieser Ansatz "von-unten-her" ist ein Markenzeichen für LEADER, auch mit der Absicht, damit Europa und EU-Förderung für Bürger erlebbar zu machen. LEADER ist somit ein ausgezeichnetes Förderinstrument für Regionen im ländlichen Raum, für deren Projektideen abseits der „Mainstream-Förderung“ keine Fördermittel zur Verfügung stünden. Zudem bietet das Programm den LEADER-Regionen einen bevorzugten Zugang zu Fördertöpfen wie z. B. der Dorferneuerung. Lokal verortete LEADER-Projekte tragen ferner dazu bei, die Region mit ihren Kommunen in weiteren Strukturprozessen wie z. B. der Regionale 2016 zu platzieren.

 

In der Förderperiode 2007 – 2013 gab es in Nordrhein Westfalen folgende LEADER Regionen:

 

·                Bocholter Aa (Kreis Borken)

·                Baumberg (Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln, Rosendahl)

·                Eifel (Kreise Aachen, Düren, Euskirchen)

·                Hochsauerland (Hochsauerlandkreis)

·                Lippe-Issel_Niederrhein (Kreise Wesel, Borken, Kleve)

·                Nordlippe (Kreis Lippe)

·                Selfkant (Kreis Heinsberg)

·                Steinfurter Land (Kreise Steinfurt, Borken)

·                Südliches Paderborner Land (Kreis Paderborn)

·                Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt)

·                4 mitten im Sauerland (Hochsauerlandkreis)

·                Kulturlandschaft AHL (Kreis Borken)

 

Das Landesprogramm zur Umsetzung ELER - Förderung im Bereich LEADER befindet sich gegenwärtig in Aufstellung, darum stehen die Rahmenbedingungen im Detail noch nicht fest.

 

Es könnten sich im Laufe des Verfahrens noch Änderungen ergeben, die aber wohl nicht grundsätzlicher Art sein dürften. Insbesondere der Zeitplan steht noch nicht fest, bekannt sind mit dem Stand vom 05.04.2014 lediglich Planungsdaten bzw. Zeiträume.

 

Wie bereits bisher, können die LEADER-Regionen auch in der neuen Förderperiode bei Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung z. B. Dorferneuerung, Bodenordnung, besonders auch innovativer Projekte sowie des Regionalmanagements mit einer prioritären Förderung sowie mit den höheren Zuschusssätzen rechnen.

 

In der abgelaufenen Förderperiode hatte das Land NRW keinen eigenen Beitrag zur öffentlichen Kofinanzierung geleistet. Die Kofinanzierung musste darum von den beteiligten Kommunen oder anderen Institutionen erbracht werden, die europarechtlich als Kofinanzierer anerkannt werden konnten. Dies waren insbesondere Sparkassen und die NRW-Stiftung. Die fehlende öffentliche Kofinanzierung durch das Land hat in der vergangenen Förderperiode bei verschiedenen Projekten die Finanzierung insgesamt erschwert, aber nicht dazu geführt, dass geplante Projekte nicht umgesetzt werden konnten.

 

In der kommenden Förderperiode soll es nach dem heutigen Stand folgende für die Region relevante Änderungen bei der LEADER-Förderung gegenüber der abgelaufenen Förderperiode geben:

 

·                Erhöhung der Anzahl der LEADER Regionen landesweit auf ca. 22, eventuell auch mehr, um den LEADER-Ansatz möglichst breit im ländlichen Raum zu etablieren.

·                Die LEADER Regionen sollen zukünftig in 3 bis 4 Größenklassen eingeteilt werden. Die regionalen LEADER-Budgets werden - abhängig von der Regionsgröße - mindestens 1,5 Mio. € für sog. kleinere Regionen betragen. Die Höhe des Budgets für größere Regionen und die Budgetobergrenze stehen noch nicht fest.

·                Einsatz von Landesmitteln, 12 Mio. €, insbesondere zur Erfüllung der öffentlichen Kofinanzierungsverpflichtung bei Projekten in privater Trägerschaft. Dies ist die wesentlichste Veränderung gegenüber der aktuellen Förderperiode, weil dadurch auch die Kofinanzierung durch Dritte ermöglicht wird.

·                Thematische Schwerpunkte des Landesprogramms sollen, entsprechend der europäischen Strategie, insbesondere folgende sein:

 

Ø   Auseinandersetzung mit den Folgen des demographischen Wandels

Ø   Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum

Ø   Tourismus

Ø   Neue Formen der Mobilität

Ø   Naturschutz

Ø   Energiewende

Ø   Förderung des Ehrenamtes, d. h. die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern und die Kooperation von Haupt- und Ehrenamt vor allem in generationsübergreifenden Zusammenhängen stärken.

Ø   Pflichtfeld Prävention und Armutsbekämpfung (mind. 5% des Mittelvolumens), d. h. früh und frühzeitig Kinder, Jugendliche und deren Familien erreichen und ihre Alltags- bzw. Erziehungskompetenzen stärken, Beiträge leisten, um bei Jugendlichen Begegnungen, Beteiligungen, sportliche Betätigungen sowie kulturelle Bildungsangebote niederschwellig zu ermöglichen.

 

Geplant ist, das Landesprogramm im Sommer 2014 der EU-Kommission zur Genehmigung vorzulegen. Der Wettbewerbsaufruf an die Kommunen soll im Frühherbst erfolgen, denn auch in der kommenden Förderperiode wird die Zulassung der LEADER-Regionen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens mit unabhängiger Jury erfolgen. Die neuen LEADER-Regionen werden nach der Auswahlphase im Frühjahr 2015 bekannt gegeben.

 

Um nach dem Wettbewerbsaufruf handlungsfähig zu sein, sollte der Beschluss der Kommunen über die Bewerbung rechtzeitig gefasst werden, da ansonsten in der Neukonstitutionsphase der Räte und wegen der Ferien mit erheblichen Zeitverlusten zu rechnen ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Gemeinde Nordkirchen zusammen mit der Stadt Lüdinghausen, der Gemeinde Senden und evtl. der Gemeinde Ascheberg als LEADER-Region für die Förderperiode 2014 – 2020 bewirbt.

 

Die Kosten für die Bewerbung als LEADER-Region werden  auf ca. 30.000 – 40.000 € für alle vier Kommunen zusammen geschätzt. Diese Kosten werden im Rahmen eines „starter-kits“ mit voraussichtlich 60 %, maximal 15.000 €, bezuschusst. Somit verbleibt eine Eigenanteil je Kommune von ca. 6.000 €.

 

Die anteiligen Kosten für die einzelnen Kommunen während der LEADER-Phase können naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da diese individuell projektbezogen anfallen werden. Über die Projektfinanzierung hinaus ist auch in der nächsten LEADER-Förderphase (Umsetzungszeitraum 2015-2022) der Einsatz eines Regionalmanagements für die Beratung und Begleitung von Projektträgern, die Umsetzung von Projekten, die Zusammenarbeit mit Behörden, die Öffentlichkeitsarbeit, die Geschäftsführung der Lokalen Aktionsgruppe (Entscheidungsgremium) etc. erforderlich. Die dafür anfallenden Kosten können voraussichtlich maximal 20-25 % des der Region zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets umfassen. Erfahrungen aus anderen Regionen zeigen, dass Kostenansätze zwischen 15 und 20 % in der Praxis realistisch sind, d. h. je nach LEADER-Budget um die 50.000,00 € pro Jahr. Bei einer Förderung von voraussichtlich 60% bedeutet dies einen Kofinanzierungsanteil von ca. 20.000,00 € pro Jahr, das hieße also ca. 5.000,00 € pro Kommune und Jahr.