Bestellung der Ausschussvorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse
Beschlussvorschlag
Die Ausschussvorsitzenden werden wie folgt beschlossen:
Ausschuss |
Vorsitzende/r |
stellv.
Vorsitzende/r |
Rechnungsprüfungsausschuss |
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Wahlprüfungsausschuss |
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Ausschuss für Bauen und Planung |
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung |
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Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur |
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Sachverhalt
Das Verfahren über die
Verteilung der Ausschussvorsitze/stellvertretenden Ausschussvorsitze ist in §
58 Abs. 5 GO NW geregelt. Der Bürgermeister hat kein Stimmrecht.
Soweit
sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen und
dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird,
so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den
Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern.
Soweit eine Einigung nicht zu Stande kommt, werden den
Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt,
die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw.
ergeben (Sitzverteilungsverfahren nach d´Hondt); mehrere Fraktionen können sich
zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der
Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren
Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die
Vorsitzenden.
Eine
Ausnahme von dieser Regelung ist die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden im
Haupt- und Finanzausschuss. Der HFA wählt nach § 57 Abs. 3 GO NW aus seiner
Mitte einen oder mehrere Vertreter. Beim Wahlausschuss ist der Wahlleiter
Vorsitzender des Ausschusses.
Bei der Verteilung der stellvertretenden
Ausschussvorsitze gelten die Sätze 1 bis 5 des § 58 Abs. 5 GO NW entsprechend.
Dabei hat der Rat jedoch sofort zu entscheiden, ob das bei der Verteilung der
Ausschussvorsitze begonnene Zuteilungsverfahren fortgesetzt wird oder von vorn
begonnen werden soll.
Bei der Ausschussbesetzung
in der vergangenen Wahlperiode wurden einvernehmlich die stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden jeweils von derjenigen Fraktion bzw. Gruppe benannt, die
auch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden benannt hatte. In dem internen
Gespräch am 11.06.2014 im Rathaus wurde vereinbart, dass dieses Verfahren auch
in der jetzigen Wahlperiode 2014 – 2020 angewendet werden soll.