Betreff
Bildung der Ausschüsse
Bestellung der Ausschussvorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse
Vorlage
057/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Ausschussvorsitzenden werden wie folgt beschlossen:

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

stellv. Vorsitzende/r

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

Ausschuss für Bauen

und Planung

 

 

 

Ausschuss für Wirtschaft,

Tourismus, Umwelt und

ländliche Entwicklung

 

 

 

Ausschuss für Familie,

Schule, Sport und Kultur

 

 

 

 


Sachverhalt

 

Das Verfahren über die Verteilung der Ausschussvorsitze/stellvertretenden Ausschussvorsitze ist in § 58 Abs. 5 GO NW geregelt. Der Bürgermeister hat kein Stimmrecht.

 

Soweit sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen und dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern.

 

Soweit eine Einigung nicht zu Stande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (Sitzverteilungsverfahren nach d´Hondt); mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.

 

Eine Ausnahme von dieser Regelung ist die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss. Der HFA wählt nach § 57 Abs. 3 GO NW aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter. Beim Wahlausschuss ist der Wahlleiter Vorsitzender des Ausschusses.

 

Bei der Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze gelten die Sätze 1 bis 5 des § 58 Abs. 5 GO NW entsprechend. Dabei hat der Rat jedoch sofort zu entscheiden, ob das bei der Verteilung der Ausschussvorsitze begonnene Zuteilungsverfahren fortgesetzt wird oder von vorn begonnen werden soll.

 

Bei der Ausschussbesetzung in der vergangenen Wahlperiode wurden einvernehmlich die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden jeweils von derjenigen Fraktion bzw. Gruppe benannt, die auch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden benannt hatte. In dem internen Gespräch am 11.06.2014 im Rathaus wurde vereinbart, dass dieses Verfahren auch in der jetzigen Wahlperiode 2014 – 2020 angewendet werden soll.