Benennung der Ausschüsse
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt in der Wahlperiode 2014 bis 2020 folgende Ausschüsse einzurichten:
…
Sachverhalt
Nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und dem Kommunalwahlgesetz gibt es in den Gemeinden folgende Pflichtausschüsse:
• Hauptausschuss
• Finanzausschuss
• Rechnungsprüfungsausschuss
• Wahlausschuss
• Wahlprüfungsausschuss
Der Rat der Gemeinde kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses
vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Der nach § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz zu bildende Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern. Die Beisitzer sind vom Rat der Gemeinde zu wählen.
Darüber hinaus kann der Rat der Gemeinde Nordkirchen gemäß § 57 Abs. 1 GO NW freiwillige Ausschüsse für die unterschiedlichen Aufgabengebiete kommunaler Selbstverwaltung bilden.
In der abgelaufenen Wahlperiode gab es folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuss Pflichtausschuss
2. Rechnungsprüfungsausschuss Pflichtausschuss
3. Wahlausschuss Pflichtausschuss
4. Wahlprüfungsausschuss Pflichtausschuss
5. Bau-, Planungs- und Umweltausschuss freiwilliger Ausschuss
6. Ausschuss für Familie, Schule und Sport freiwilliger Ausschuss
7. Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur freiwilliger Ausschuss
Der Gemeinderat kann frei entscheiden, bisher gebildete freiwillige Ausschüsse wegfallen zu lassen, neu zusammenzufassen oder zusätzliche Ausschüsse zu bilden.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es sehr wünschenswert, die Aufgabenverteilung der verschiedenen Ausschüsse an der neuen Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung zu orientieren. Hierdurch wäre es möglich, die federführende Betreuung eines jeden Ausschusses einem Fachbereich zuzuordnen.
Die Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen des Rates der Gemeinde. Ein Mehrheitsbeschluss ist ausreichend. Der Bürgermeister hat Stimmrecht.
Über die künftige Ausschussstruktur soll in einem interfraktionellen Gespräch am 11.06.2014 gesprochen werden.