Betreff
Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
050/2014
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt
Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungserklärung könnte folgenden Wortlaut haben:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen
Rechtsvorschriften zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde
Nordkirchen zu erfüllen.
(So wahr mir Gott helfe.)“