Betreff
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
048/2014
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt
Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz, insbesondere aus § 43 GO NW.
Die Verpflichtungserklärung hat folgenden Wortlaut:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen
Rechtsvorschriften zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde
Nordkirchen zu erfüllen.
(So wahr mir Gott helfe.)“