Betreff
Feststellung des Wahlergebnisses vom 25.05.2014
a) Wahl des Bürgermeisters
b) Wahl der Vertretung der Gemeinde
Vorlage
043/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt

 

Nach dem Wahltag am 25.05.2014 hat der Wahlleiter die Wahlniederschriften zur Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Gemeinde auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.

 

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke wird der Wahlleiter nach Vorlage der Wahlniederschriften zusammenstellen und den Ausschussmitgliedern am Sitzungstag zur Einsichtnahme vorlegen.

 

Der Wahlausschuss hat daraufhin nach § 34 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und § 2 Abs. 1 Ziffer 4 und § 61 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) das Wahlergebnis festzustellen. Dazu gehören im Einzelnen:

 

-          die Zahl der Wahlberechtigten,

-          die Zahl der Wähler,

-          die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,

-          die auf die Bewerber zur Wahl des Bürgermeisters jeweils entfallenen Stimmen und der danach gewählte Bewerber,

-          die Zahlen der in jedem Wahlbezirk für die Bewerber abgegebenen Stimmen und die danach gewählten Bewerber,

-          die Zahlen der in jedem Wahlbezirk und im Wahlgebiet insgesamt für die Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen,

-          wie viele Sitze den Parteien und Wählergruppen zuzuteilen sind,

-          welche Bewerber aus der Reserveliste gewählt sind.

 

Der Wahlausschuss ist dabei an die von den Wahlvorständen getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen (§ 34 Abs. 2 KWahlG  i. V. m. § 61 Abs. 2 KWahlO).