Betreff
Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Gemeinde am 25. Mai 2014
Vorlage
040/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Nordkirchen und für die Wahl des Bürgermeisters werden zugelassen. Die Wahlvorschläge sind Inhalt der Niederschrift und Bestandteil dieses Beschlusses.


Sachverhalt

 

Der Wahlausschuss des Rates der Gemeinde Nordkirchen hat spätestens am 39. Tag vor der Wahl, also spätestens am 16.04.2014, in öffentlicher Sitzung darüber zu entscheiden, ob die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung sowie für die Wahl des Bürgermeisters zuzulassen oder zurückzuweisen sind.

 

Der Wahlausschuss muss insbesondere dann Wahlvorschläge zurückweisen, wenn sie verspätet eingereicht wurden oder den Anforderungen nicht entsprechen, die durch die Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz oder die Kommunalwahlordnung an sie gestellt sind.

 

Dazu gehören insbesondere:

      die Nichteinhaltung der Einreichungsfrist,

      das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterschriften,

      das Fehlen der Zustimmungserklärung eines Bewerbers,

      das Fehlen der Nachweise über die Aufstellung der Bewerber in geheimer Abstimmung (Ausfertigung der Niederschrift und eidesstattliche Versicherung).

 

Durch amtliche Bekanntmachung wurde dazu aufgefordert, Wahlvorschläge für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten sowie für die gleichzeitige Wahl des Bürgermeisters einzureichen.

 

Die gesetzliche Einreichungsfrist endet am 07.04.2014.

 

Die eingereichten Wahlvorschläge werden auf ihre Zulässigkeit überprüft und in der Sitzung vorgestellt.

 

Ein eingereichter Wahlvorschlag wird erst dann für die Kommunalwahl verbindlich, wenn er vom Wahlausschuss zugelassen worden ist.