Betreff
Bezeichnung von Spielplätzen
Vorlage
025/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.     Die Gemeinde Nordkirchen bezeichnet die Kinderspielplätze künftig als ….

2.     Zur Kennzeichnung wird ein Schild nach dem Muster der Anlage … verwendet.

 


Sachverhalt

 

Zu 1)       Im allgemeinen Sprachgebrauch ist bisher allgemein von Kinderspielplätzen die Rede. Das, obwohl ja betreuenden älteren Menschen und auch Jugendlichen und Erwachsenen, die auf diesen Plätzen in ruhiger Form ihre Erholung finden, ausdrücklich auch der Aufenthalt erlaubt sein soll.

In letzter Zeit wird auch zunehmend der Wunsch an die Gemeinde heran getragen, Bewegungs- und Gesundheitsangebote für Erwachsene auf diesen Plätzen anzubieten. Dann passt der Begriff „Kinderspielplatz“ erst recht nicht mehr.

Angesichts dieser Veränderungen in der Zielsetzung sollte im Ausschuss beraten und entschieden werden, ob nicht ein anderer Begriff die Funktion dieser Plätze besser treffen kann und mit der neuen Benennung gleich auch eine Einladung an andere Nutzergruppen ausgesprochen werden soll, z. B.

-        Erholungsplatz

-        Familienplatz

-        Freizeitplatz

-        Familienfreizeitplatz

-        Treffpunkt

-        Begegnungsplatz

-       

 

Zu 2)       Bei der Beschilderung der Plätze sind, unabhängig davon, ob der Begriff Kinderspielplatz aufgegeben wird oder nicht, Veränderungen erforderlich, da heute aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes ausdrücklich auf dem Schild ein Rauchverbot aufgedruckt sein muss.

Weitere Bestandteile der Beschriftung, soweit möglich in Form von Piktogrammen, sollten aus Sicht der Verwaltung sein:

-        Logo „Familiengerechte Kommune“

-        Hinweis auf die Örtlichkeit (…..platz Rosenstraße)

-        Notrufnummer 110

-        Spielen nur ohne Helm

 

 

Oft aufgedruckt, aber nicht zwingend, sind Ver- oder Gebote wie

-        Altersbeschränkungen

-        Mittagsruhe

-        Abendliche Nutzungsbegrenzung

-        Hundeverbot

-        Glasverbot

-        Mülltonnenbenutzungspflicht für den Abfall

 

Es ist natürlich auch eine allgemeine Aufforderung denkbar wie:

„Verlassen Sie den Platz bitte so, wie Sie ihn selbst auch vorfinden möchten!“

 

oder

 

„Denken Sie auch an die Besucher, der nach Ihnen kommen!“

 

 

Einige Möglichkeiten der Beschilderung liegen als Anlage bei. Auch hierüber sollte entschieden werden.