Beschlussvorschlag
1. Die
Gemeinde Nordkirchen bezeichnet die Kinderspielplätze künftig als ….
2. Zur
Kennzeichnung wird ein Schild nach dem Muster der Anlage … verwendet.
Sachverhalt
Zu 1)
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist bisher allgemein von
Kinderspielplätzen die Rede. Das, obwohl ja betreuenden älteren Menschen und
auch Jugendlichen und Erwachsenen, die auf diesen Plätzen in ruhiger Form ihre
Erholung finden, ausdrücklich auch der Aufenthalt erlaubt sein soll.
In letzter Zeit wird auch zunehmend der Wunsch an die Gemeinde heran getragen,
Bewegungs- und Gesundheitsangebote für Erwachsene auf diesen Plätzen
anzubieten. Dann passt der Begriff „Kinderspielplatz“ erst recht nicht mehr.
Angesichts dieser Veränderungen in der Zielsetzung sollte im Ausschuss beraten
und entschieden werden, ob nicht ein anderer Begriff die Funktion dieser Plätze
besser treffen kann und mit der neuen Benennung gleich auch eine Einladung an
andere Nutzergruppen ausgesprochen werden soll, z. B.
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Erholungsplatz
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Familienplatz
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Freizeitplatz
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Familienfreizeitplatz
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Treffpunkt
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Begegnungsplatz
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…
Zu 2)
Bei der Beschilderung der Plätze sind, unabhängig davon, ob der Begriff
Kinderspielplatz aufgegeben wird oder nicht, Veränderungen erforderlich, da
heute aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes ausdrücklich auf dem Schild ein
Rauchverbot aufgedruckt sein muss.
Weitere Bestandteile der Beschriftung, soweit möglich in Form von Piktogrammen,
sollten aus Sicht der Verwaltung sein:
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Logo „Familiengerechte Kommune“
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Hinweis auf die Örtlichkeit (…..platz
Rosenstraße)
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Notrufnummer 110
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Spielen nur ohne Helm
Oft aufgedruckt, aber nicht zwingend, sind Ver-
oder Gebote wie
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Altersbeschränkungen
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Mittagsruhe
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Abendliche Nutzungsbegrenzung
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Hundeverbot
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Glasverbot
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Mülltonnenbenutzungspflicht für den Abfall
Es ist natürlich auch eine allgemeine Aufforderung
denkbar wie:
„Verlassen Sie den Platz bitte so, wie Sie ihn
selbst auch vorfinden möchten!“
oder
„Denken Sie auch an die Besucher, der nach Ihnen
kommen!“
Einige Möglichkeiten der Beschilderung liegen als
Anlage bei. Auch hierüber sollte entschieden werden.