1. Änderung des Bebauungsplanes "Kleine Weischer", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kleine Weischer“ im Ortsteil Nordkirchen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.
Sachverhalt
Der Eigentümer des Grundstückes Lüdinghauser Straße 24 a beantragt die Änderung des Bebauungsplanes „Kleine Weischer“ für dieses Grundstück. Er möchte den vorhandenen baulichen Bestand erweitern um einen Anbau, in dem eine Wohnung im Obergeschoss und im Dachgeschoss untergebracht sind, während im Erdgeschoss zwei überdachte Einstellplätze geschaffen werden.
Dieser Anbau ist bei der heutigen Situation des Bebauungsplanes nicht möglich, weil der bauliche Bestand durch Baugrenzen eingefasst ist und auf dem Grundstück keine weitere überbaubare Fläche dargestellt wurde. Dieses Vorhaben ist jedoch flächenhaft auf dem Grundstück möglich und führt aus Sicht der Verwaltung zu einer möglichen Nachverdichtung des Bestandes, die wünschenswert ist und eine Abrundung der Bebauung zur Straße hin darstellt.
Daher wird empfohlen, den Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens zu fassen.
Der beiliegende Lageplan zeigt den Gebäudebestand und die beabsichtigte Erweiterung. Umrandet ist damit gleichzeitig auch der Änderungsbereich.