Betreff
Benennung von Mitgliedern für den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes "Stever-Lüdinghausen"
Vorlage
001/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Mitglieder für den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Stever-Lüdinghausen“ werden für die nächsten fünf Jahre gewählt:

 

·           als Ausschussmitglied: Herr Wienhold Heidemann, Alte Ascheberger Straße 16, Nordkirchen

·           als persönlicher Stellvertreter: Herr Bernd Stattmann, Stattmanns Kamp 1, Nordkirchen

 


Sachverhalt:

 

Die Wahlzeit der derzeitigen Mitglieder des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes „Stever-Lüdinghausen“ endet gemäß § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung vom 06.09.2018 mit Ablauf des 31.12.2018.

 

Der Verbandsausschuss hat insgesamt 13 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Hiervon wird ein Teil durch die Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes gewählt.

 

Die Ausschussmitglieder der Städte und Gemeinden im seitlichen Einzugsgebiet des Verbandes werden von den beteiligten Städten und Gemeinden Senden, Ascheberg, Lüdinghausen und Nordkirchen benannt. Auf die Gemeinde Nordkirchen entfallen dabei ein Sitz für ein ordentliches Mitglied und ein Sitz für einen persönlichen Stellvertreter.

 

Bisher haben Herr Hubert Voß als Mitglied und Herr Bernd Stattmann als persönlicher Stellvertreter die Interessen der „Gruppe der Gemeinden“ vertreten.

 

Herr Hubert Voß möchte diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr wahrnehmen und hat seinerseits Herrn Wienhold Heidemann als seinen möglichen Nachfolger benannt. Herr Heidemann ist mit der Benennung einverstanden.

 

Herr Bernd Stattmann ist einverstanden, weiterhin die persönliche Stellvertretung zu übernehmen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Heidemann und Herrn Stattmann in die benannten Funktionen zu wählen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: