Betreff
Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht und des Kanalnetzes auf den Lippeverband
Vorlage
135/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2018 die der Sitzungseinladung beigefügte redaktionell überarbeitete Dokumentation zur beabsichtigten Aufgabenübertragung.

 


Sachverhalt:

 

Begründung:

 

Der Rat der Gemeinde hat am 27.09.2018 gem. § 52 Abs. 2 S.1 LWG die Übertragung der bisher der Gemeinde obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht (Sammeln und Fortleiten) auf den Lippeverband als öffentlich-rechtlichen Aufgabenübergang beschlossen. Gleichzeitig wurde der Dokumentation i.S.d. § 52 Abs. 2 S.10 LWG, mit der von der Gemeinde Nordkirchen und dem Lippeverband die mit der Übertragung einhergehenden Rechte und Pflichten beschrieben werden, zugestimmt.

 

An dieser Entwurfsfassung sind zwischenzeitlich noch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Diese dienen ausschließlich der inhaltlichen und rechtlichen Schärfung der Dokumentation und berühren den wesentlichen Inhalt in keiner Weise.

 

Die vorgenommenen Anpassungen wird Herr Fock vom Lippeverband in der Sitzung des HFA erläutern.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: