24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Capelle
und
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Stahlbaubetrieb Wierling"
Beschlussvorschlag:
A) Der
Ausschuss für Bauen und Planung beschließt die Abwägungsvorschläge zu den in
der Anlage enthaltenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 I BauGB
eingegangenen sind.
Der Ausschuss für Bauen und Planung beauftragt die Verwaltung, die öffentliche
Auslegung gem. § 3 II und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 II BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
durchzuführen.
B) Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 27.09.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen vergrößerten Geltungsbereich entsprechend dem beiliegenden Übersichtsplan.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 27.09.2018 die Einleitung der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine etwa 5.800 m² große Fläche östlich der jetzigen Werkhallen des Betriebes beschlossen.
In der Zwischenzeit hat das Unternehmen weitere Flächen nördlich dieses Bereiches hinzugekauft und bittet darum, auch hierfür eine Bauleitplanung zu betreiben, sodass erkennbar wird, welche Erweiterungsmöglichkeiten auch in der Zukunft diesem Betrieb geben sind.
Der jetzt angesprochene Bereich für die FNP-Änderung ist im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) schraffiert gekennzeichnet.
Für diesen Planbereich wird dann auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Stahlbaubetrieb Wierling“ aufgestellt.
Inzwischen hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB in der Zeit vom 05.11. bis einschließlich 26.11.2018 stattgefunden. Die vorgelegten Anregungen bzw. Bedenken sowie die Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
7.500 |
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Aufwand / Auszahlung |
7.500 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: