Neufassung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster“
Beschlussvorschlag:
Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster“ wird möglichst bereits zum 01.01.2019 durch die geänderte und als Anlage beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster“ (Anlage 1), vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Münster sowie aller übrigen beteiligten Gemeinden und Kreise, ersetzt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 18.08.2000 hat die Gemeinde Nordkirchen die Zustimmung zum Abschluss der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster“ – ÖrV – erteilt. Nach Zustimmung aller übrigen beteiligten Gemeinden und Kreise hat die Bezirksregierung Münster die ÖrV zum 01.02.2001 genehmigt und sie mit dem Genehmigungsvermerk im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, Nr. 6 vom 10.02.2001, bekanntgemacht.
Folgende Städte bzw. Gemeinden aus den Kreisen Coesfeld und Warendorf haben sich damals aber aus unterschiedlichen Gründen nicht an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt:
Kreis Coesfeld:
· Stadt Billerbeck
· Gemeinde Senden
· Gemeinde Rosendahl
Kreis Warendorf:
· Stadt Beckum
· Stadt Drensteinfurt
· Stadt Ennigerloh
· Stadt Oelde
· Stadt Telgte
Die Zusammenarbeit mit den ÖrV-Partnerverwaltungen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wurde daher intensiviert. Aufgrund der positiven Erfahrungen wollen die oben genannten, bisher unbeteiligten Kommunen jetzt ebenfalls der bestehenden ÖrV beitreten und haben bereits diesbezügliche Grundsatzbeschlüsse ihrer zustimmungspflichtigen Gremien eingeholt.
Die Erweiterung der ÖrV-Kooperation wird von den derzeitigen Kooperationspartnern begrüßt und unterstützt. Sie haben der Erweiterung der bestehenden ÖrV um die neuen Kooperationspartner aus den Kreisen Coesfeld und Warendorf im Arbeits- und Zentralausschuss der citeq bereits grundsätzlich zugestimmt.
Die neue ÖrV wurde nach Vorgabe der Bezirksregierung um die neuen 8 Kommunen ergänzt und inhaltlich nur unwesentlich, auch rechtlichen Veränderungen geschuldet, angepasst. Die einzelnen Veränderungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung ersichtlich.
Zurzeit erfolgt parallel die abschließende Beschlussfassung in den politischen Gremien aller Gebietskörperschaften zur als Anlage beigefügten erweiterten ÖrV (Anlage 1).
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: