Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 25. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Nordkirchen für fließende Gewässer wird angenommen und beschlossen.
Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.
Sachverhalt:
Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen Grundstückseigentümer weitergegeben. Verwaltungskosten der Gemeinde dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden.
Die für das Jahr 2018 geltenden Gebührensätze sind durch die 24. Änderungssatzung vom Rat der Gemeinde am 14.12.2017 beschlossen worden.
Die Höhe des Verbandsbeitrages wird der Gemeinde erst nach dem Beschluss des Rates von den Verbänden mitgeteilt. Daher ergeben sich zum Teil Differenzen, die in den Folgejahren über den Gebührensatz ausgeglichen werden müssen. Der Gebührensatz 2018 beinhaltet den Ausgleich aus dem Jahr 2017, daher erfolgt eine Gebührenanpassung für 2019.
Verband |
Verbandsbeitrag |
Ausgleich |
Gebührensatz |
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2017 |
2018 |
Vorjahre |
2018 |
2019 |
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Stever |
13,00 € |
13,00 € |
0,00 |
13,91 € |
13,00 € |
Funne |
12,87 € |
12,87 € |
0,00 |
13,29 € |
12,87 € |
Emmerbach |
11,00 € |
11,00 € |
0,00 |
11,00 € |
11,00 € |
Horne |
7,70 € |
7,70 € |
0,00 |
7,70 € |
7,70 € |
Die ausgewiesenen gemeindlichen Gebührensätze ab 01.01.2019 in Euro je ha wurden in den beiliegenden Entwurf einer Änderungssatzung übernommen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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Aufwand / Auszahlung |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: