Betreff
Planungsangelegenheiten
4. Änderung des Bebauungsplanes "Cappenberger Straße" im Ortsteil Südkirchen
Vorlage
130/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Staße“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ für das Grundstück Cappenberger Straße 11 beschlossen. Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist es, für dieses Grundstück die bisherige „geschlossene“ in eine „offene“ Bauweise zu ändern und an eine hier gestalterische Festsetzungen ebenfalls anzupassen, damit ein auf diesem Grundstück beabsichtigtes Wohngebäude errichtet werde kann.

 

Die Grundzüge der ursprünglichen Bauleitplanung werden durch dieses Änderungsverfahren nicht berührt. Daher wird die Änderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

 

In der Zeit vom 23.10.2018 bis einschließlich 26.11.2018 hat die öffentliche Auslegung der Planunterlagen stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.10.2018 hierüber unterrichtet.

 

Aus der Bürgerschaft ist zu dieser beabsichtigten Planänderung keine Stellungnahme abgegeben worden.

 

Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

 

Der Kreis Coesfeld weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit der geplanten Bebauung der Gebietscharakter zu wahren ist. Das ist nach Auffassung der Verwaltung auch weiterhin der Fall.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

2.500

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

2.500

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: