22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen, nördlich der Oberstraße in Südkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Oberstraße"
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 I BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB eingegangenen Stellungnahmen einschließlich ihrer Abwägungsvorschläge.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Oberstraße“ im Ortsteil Südkirchen die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und hierzu auch die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt:
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Bauen und Planung vom 28.06.2018 hat die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 I BauGB durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu sind in der beiliegenden Tabelle aufgeführt.
Es wird vorgeschlagen, entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu beschließen und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 II BauGB und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 II BauGB durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
15.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: