4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet V", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ in der Ortslage Nordkirchen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Für den letzten Abschnitt des Gewerbegebietes V an der Ferdinand-Kortmann-Straße steht die Herstellung der Erschließungsstraße noch aus. Gleichzeitig verhandelt die Verwaltung mit zwei Firmen, die Flächenwünsche zur Größe von 5.000 bzw. 4.000 m² Grundstücksfläche haben.
Bei Annahme der im Bebauungsplan vorgesehenen Aufteilung führt dies zu nicht wirtschaftlich nutzbaren Restflächen für die verbleibenden Gewerbegrundstücke. Es wird daher eine veränderte Straßenführung erforderlich bei gleichzeitig anzupassenden Baugrenzen.
Der beiliegende Auszug aus dem Bebauungsplan zeigt die bisherigen verbindlichen Festsetzungen. In der Skizze 2 sind eine andere Führung der Erschließungsstraße und geänderte Grundstückszuschnitte zu erkennen. Auf der Basis dieser Skizze soll das Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
6.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: