Betreff
Planungsangelegenheiten
7. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
116/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Nordkirchen. Ziel ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Aspastraße 25 zur Realisierung eines Anbaus an die Ausstellungshalle.

 


Sachverhalt:

 

Der Schlosserei- und Garten- und Forstgerätebetrieb auf dem Grundstück Aspastraße 25 möchte die im Jahr 2007 errichtete Ausstellungshalle erweitern um einen eingeschossigen Anbau mit ca. 80 m² Nutzfläche. Der Anbau soll auf der Nordseite erfolgen und bis an den Gehweg der Aspastraße heranreichen.

 

Der beigefügte Lageplan zeigt die ungefähre Lage des Vorhabens.

 

Die Erweiterung wird in gleicher Gestaltung als eingeschossiger Anbau an die bestehende Ausstellungshalle ausgeführt werden.

 

Als Begründung wird ausgeführt, dass die bestehende Ausstellungshalle in ihrer Größe nicht mehr ausreicht, um die Anforderungen des Gerätelieferanten zu erfüllen. Das angebotene Sortiment soll in vergrößertem Umfang vor Ort präsentiert werden können. Die zusätzliche Ausstellungsfläche kann von der Organisation des Betriebes und von den Betriebsabläufen her in wirtschaftlicher Art und Weise nur als Anbau auf der Nordseite des bestehenden Gebäudes realisiert werden.

 

Für dieses Vorhaben ist eine Bauvoranfrage an den Kreis Coesfeld gerichtet worden. Es wird jedoch im Moment davon ausgegangen, dass die damit verbundene Baugrenzenüberschreitung um ca. 4,0 m keine Genehmigungsfähigkeit ohne Änderung des Bebauungsplanes an dieser Stelle zulässt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes durchzuführen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

3.000

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

3.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: