Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag:
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2017
wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 89.811.696,22 Euro
und einem Jahresfehlbetrag von 57.816.16 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag
in Höhe von 57.816.16 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2018
vorgetragen und dort mit der Ausgleichsrücklage verrechnet.
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2017.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2017 wurde im September 2018 vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 28.11.2017 hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nordkirchen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH in Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rates am 08.11.2018 verteilt und steht im Sitzungsdienstprogramm als Download zur Verfügung.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat den Jahresabschluss 2017 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27.11.2018 vorgestellt und erläutert.
Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: