4. Änderung des Bebauungsplanes "Cappenberger Straße", Ortsteil Südkirchen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ im Ortsteil Südkirchen. Der Änderungsbereich betrifft das Grundstück Unterstraße 11.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstückes Unterstraße 11 plant den Neubau eines Wohnhauses auf einem bisher unbebauten Teil des Grundstückes Unterstraße 9/11. Es soll ein Zweifamilienhaus mit Carport und Geräteraum entstehen.
Das Grundstück ist im Bebauungsplan „Cappenberger Straße“ als Teil eines Mischgebietes mit geschlossener Bauweise ausgewiesen.
Das Wohngebäude kann in einem Mischgebiet errichtet werden. Es ist jedoch eine freistehende Realisierung geplant und damit eine offene Bauweise gegenüber der im Bebauungsplan festgesetzten geschlossenen Bauweise.
Der beigefügte Lageplan zeigt die vorgesehene Stellung des Gebäudes.
Eine Baugenehmigung im Wege der Befreiung von dieser Festsetzung ist nach Auskunft der Kreisverwaltung nicht möglich. Daher hat der Grundstückseigentümer die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich beantragt. Die Verwaltung unterstützt dieses Vorhaben und schlägt daher die Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens vor. Im gleichen Zuge soll für dieses Grundstück auch ein Zeltdach statt des bisher vorgeschriebenen Satteldaches zugelassen werden.
Die Kosten der Planänderung sind vom Antragsteller zu tragen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung |
2000 |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
2.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: