Beschlussvorschlag
Der Ausschuss stimmt der vorgestellten Ausbauplanung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlieger über die Ausbauplanung zu informieren. Bei Änderungswünschen, die die Grundzüge der Planung betreffen, ist hierüber erneut im Ausschuss zu beraten.
Sachverhalt
Der Ausbau der Straße „Am Schloßgraben“ ist nach einem städtebaulichen Vertrag, der zwischen den beiden ehemaligen Eigentümern und der Gemeinde Nordkirchen geschlossen wurde, zunächst einmal Aufgabe der Erschließungsträger. Hierin enthalten ist der endgültige Straßenausbau einschließlich Straßenbeleuchtung und Straßenbegrünung.
Im Zuge der Insolvenz eines der Beteiligten ist dann eine Vereinbarung zwischen der finanzierenden Bank, dem zweiten Erschließungsträger und der Gemeinde Nordkirchen geschlossen worden, wonach jetzt die Gemeinde federführend die Ausbaumaßnahme zu Ende bringt bei Kostenübernahme durch die Bank bzw. den zweiten Erschließungsträger. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung hierzu besteht und wurde bereits früher zur Kenntnis gegeben.
Die Besiedlung der Straße ist inzwischen so weit vorangeschritten, dass nach Auffassung der Verwaltung ein Endausbau dieser Straße in 2014 erfolgen sollte. Der hierzu erarbeitete Plan für den endgültigen Straßenausbau wird in der Sitzung vorgestellt werden. Von der technischen Seite her lässt er grundsätzlich bei schmalen beidseitig gepflasterten Gehwegen sowohl eine gepflasterte als auch eine asphaltierte Fahrbahn zu.
Nach grundsätzlicher Akzeptanz der Ausbauplanung durch den Ausschuss wird die Verwaltung die Anlieger zu einem Anliegergespräch einladen und über das Ergebnis später berichten. Mit den Bauarbeiten selbst sollte dann im Sommer 2014 begonnen werden.