4. Änderung des Bebauungsplanes "Kolpingstraße-Nord" im Ortsteil Capelle
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße-Nord“ im Ortsteil Capelle mit der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 BauGB.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde hat am 25.01.2018 das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße-Nord“ eingeleitet. Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein momentan als Baustellenzufahrt genutztes Grundstück durch Veränderung der Baugrenzen als selbstständiges Wohnbaugrundstück genutzt werden kann.
Die Lage des Grundstückes zeigt der beiliegende Lageplan.
Das Änderungsverfahren konnte im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da keine wesentlichen Grundzüge der Planung berührt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in Form der öffentlichen Auslegung hat in der Zeit vom 01.06.2018 bis einschließlich 06.07.2018 stattgefunden.
Weder aus der Öffentlichkeit noch von den Trägern öffentlicher Belange sind Bedenken oder Anregungen geäußert worden. Damit liegen die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss vor.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
1.500,00 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: