Betreff
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges, der zur Bahnbrücke nördlich des Bahnhofes Capelle führt (Gemarkung Capelle, Flur 11, Flurstück7)
Vorlage
116/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Entwidmung des Grundstückes Gemarkung Capelle, Flur 11, Flurstücke 7, als Teil eines Wirtschaftsweges der Gemeinde Nordkirchen.

 


Sachverhalt

 

Aufgrund des baufälligen Zustands der Brücke über die Eisenbahnstrecke Lünen-Münster nördlich des Bahnhofes im Ortsteil Capelle hat der Ausschuss den Abbruch des Brückenbauwerkes beschlossen. An gleicher Stelle soll auch kein neues Bauwerk erstellt werden. Die Zufahrt zu den westlich der Bahnlinie gelegenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken soll durch einen neuen Wirtschaftsweg ab der „Uhlandstraße“ gesichert werden.

 

Damit besteht für diesen Teil des Wirtschaftsweges kein Verkehrsbedürfnis mehr. Die zum Bauwerk führenden Wirtschaftswege bleiben in ihrem jetzigen Bestand erhalten und können weiterhin für ihren Zweck genutzt werden.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die hier angesprochenen Wege im Zuge eines Auseinandersetzungsverfahrens geschaffen und zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmt worden sind. Die sogenannten gemeinschaftlichen Angelegenheiten werden nach § 3 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 durch die Gemeinde verwaltet.

 

Die Absicht der Einziehung dieses Teilstückes des Wirtschaftsweges ist öffentlich bekannt gemacht worden. Einwendungen sind hierzu nicht geäußert worden.