Betreff
Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
113/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen und beschlossen.


Sachverhalt

 

Aus den beiliegenden Berechnungen der Abwassergebühren für das Jahr 2014 (Anlage 1 und Anlage 1 a) ergibt sich, dass die für das Jahr 2013 festgesetzten Gebührensätze nicht mehr kostendeckend sind und angepasst werden müssen. Die Schmutzwassergebühr soll von bisher 2,77 Euro auf 2,83 Euro je cbm Abwasser angehoben werden (+ 0,06 Euro = + 2,17 %). Die Niederschlagswassergebühr steigt von bisher 0,59 Euro auf 0,60 Euro je qm befestigter Fläche (+ 0,01 Euro = + 1,69 %).

 

Die getrennt festzusetzenden Gebührensätze für Mitglieder des Lippeverbandes, die sich aus der Anlage 1 a ergeben, erhöhen sich um 0,02 Euro je cbm Abwasser bei der Schmutzwassergebühr und um 0,01 Euro je qm bei der Niederschlagswasser-gebühr.

 

Ein Grund für die errechneten Steigerungen ist der Anstieg der Betriebskosten.

 

Außerdem wurden bis einschließlich 2011 in der Gebührenkalkulation die Abschreibungen auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt. Die durchgeführte Haushaltsanalyse hat die Empfehlung gegeben, die Abschreibung auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes anzuwenden. Die Umsetzung der Haushaltsanalyse hat der Rat bereits beschlossen. Zur Vermeidung einer sprunghaften Gebührenerhöhung wurde eine stufenweise Anpassung an den Wiederbeschaffungszeitwert umgesetzt:

 

                   1. Stufe      2012              81,2 %

                   2. Stufe      2013              90,0 %

                   3. Stufe      2014            100,0 %

 

Für 2014 steht die Umsetzung auf 100 % der errechneten Abschreibungswerte nach dem Wiederbeschaffungszeitwert an. Trotz dieser Erhöhung steigt die Gebühr nur leicht auf die og. Gebührensätze.

 

Da im Jahr 2014 die Abfallgebühren und auch die Grundsteuerhebesätze unverändert bleiben, hält die Verwaltung die Umsetzung der letzten Stufe bei den Abwassergebühren für vertretbar.

 

Der bei den Gebührenberatungen in den Vorjahren als Maßstab genommene Durchschnittshaushalt wird durch die vorgeschlagenen erhöhten Abwassergebühren mit 10,64 Euro jährlich zusätzlich belastet.