Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.
Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen und beschlossen.
Sachverhalt
Aus den
beiliegenden Berechnungen der Abwassergebühren für das Jahr 2014 (Anlage 1 und
Anlage 1 a) ergibt sich, dass die für das Jahr 2013 festgesetzten Gebührensätze
nicht mehr kostendeckend sind und angepasst werden müssen. Die
Schmutzwassergebühr soll von bisher 2,77 Euro auf 2,83 Euro je cbm Abwasser
angehoben werden (+ 0,06 Euro = + 2,17 %). Die Niederschlagswassergebühr steigt
von bisher 0,59 Euro auf 0,60 Euro je qm befestigter Fläche (+ 0,01 Euro = +
1,69 %).
Die getrennt
festzusetzenden Gebührensätze für Mitglieder des Lippeverbandes, die sich aus
der Anlage 1 a ergeben, erhöhen sich um 0,02 Euro je cbm Abwasser bei der
Schmutzwassergebühr und um 0,01 Euro je qm bei der Niederschlagswasser-gebühr.
Ein Grund für die
errechneten Steigerungen ist der Anstieg der Betriebskosten.
Außerdem wurden bis
einschließlich 2011 in der Gebührenkalkulation die Abschreibungen auf der Basis
der Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt. Die durchgeführte
Haushaltsanalyse hat die Empfehlung gegeben, die Abschreibung auf Basis des
Wiederbeschaffungszeitwertes anzuwenden. Die Umsetzung der Haushaltsanalyse hat
der Rat bereits beschlossen. Zur Vermeidung einer sprunghaften Gebührenerhöhung
wurde eine stufenweise Anpassung an den Wiederbeschaffungszeitwert umgesetzt:
1.
Stufe 2012 81,2 %
2.
Stufe 2013 90,0 %
3.
Stufe 2014 100,0 %
Für 2014 steht die
Umsetzung auf 100 % der errechneten Abschreibungswerte nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert an. Trotz dieser Erhöhung steigt die Gebühr nur
leicht auf die og. Gebührensätze.
Da im Jahr 2014 die
Abfallgebühren und auch die Grundsteuerhebesätze unverändert bleiben, hält die
Verwaltung die Umsetzung der letzten Stufe bei den Abwassergebühren für
vertretbar.
Der bei den
Gebührenberatungen in den Vorjahren als Maßstab genommene Durchschnittshaushalt
wird durch die vorgeschlagenen erhöhten Abwassergebühren mit 10,64 Euro
jährlich zusätzlich belastet.