Beschluss über den Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln 2014
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Gemeinde beschließt die Durchführung der im Zuwendungsantrag zum
Städtebauförderungsprogramm aufgeführten Umgestaltungsmaßnahmen im Ortskern von
Nordkirchen. Voraussetzung ist die Bewilligung von Fördermitteln mit mindestens
60 % der förderbaren Kosten.
Sachverhalt
Zur Förderung
in 2014 wurden von der Verwaltung bei der Bezirksregierung Münster folgende
Teilmaßnahmen beantragt:
Kosten
1.
Umgestaltung des
Überganges vom Grünen Weg in den
Schlosspark/Rampe als
Aufgang/Fußweg bis zum Eingang
der Nordostachse Schlosspark 64.150
€
2.
Gestaltung eines
Ankunfts- und Aufenthaltsbereiches an
der Schloßstraße
einschließlich kurzzeitigen Bushalt
- Übergang Schlosspark/Ortschaft 267.583
€
3.
Umgestaltung des
Ludwig-Becker-Platzes 321.173
€
4.
„Eingangstor“
Lüdinghauser Straße/Querungshilfe
in Höhe des Kindergartens
80.563 €
5.
Umfeldgestaltung des
Jugendzentrums Am Wehrturm 58.073 €
6.
Umgestaltung des Platzes
Bürgerhaus – Gesamtschule 399.466 €
7.
Quartiersentwicklung
Haus Westermann 1.040.000 €
___________
2.231.008
€
Bei
einem zu erwartenden Fördersatz von 60 % beträgt die höchstmögliche Förderung
1.338.605 €. In den Haushaltsplan für 2014 und die Finanzplanung 2015/16 sind
die entsprechenden Ansätze aufzunehmen.
Diese
Maßnahmen sind, bis auf die „Quartiersentwicklung Haus Westermann“ vollständig
im vom Rat der Gemeinde beschlossenen Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept enthalten und wurden in der Zwischenzeit weiter
ausgearbeitet.
In
der Sitzung werden die Vorschläge vorgestellt.
Zur
Förderfähigkeit der einzeln aufgeführten Maßnahmen und insbesondere zur
Förderfähigkeit der Quartiersentwicklung Westermann hat am 26.11.2013 ein
Abstimmungsgespräch bei der Bezirksregierung stattgefunden, sodass zu diesem
Thema im Bauausschuss am 19.11.2013 noch keine Beschlüsse gefasst werden konnten.
Über das Ergebnis wird dann in der Ratssitzung detailliert berichtet werden.
Die
Bezirksregierung ist mit diesem Maßnahmenprogramm grundsätzlich einverstanden.
Zu einzelnen Maßnahmen, speziell zu Ziffer 7, ist noch eine Abstimmung mit dem
zuständigen Ministerium in Düsseldorf notwendig.