Betreff
Umgestaltungen im Ortskern von Nordkirchen
Beschluss über den Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln 2014
Vorlage
111/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Durchführung der im Zuwendungsantrag zum Städtebauförderungsprogramm aufgeführten Umgestaltungsmaßnahmen im Ortskern von Nordkirchen. Voraussetzung ist die Bewilligung von Fördermitteln mit mindestens 60 % der förderbaren Kosten.

 


Sachverhalt

 

Zur Förderung in 2014 wurden von der Verwaltung bei der Bezirksregierung Münster folgende Teilmaßnahmen beantragt:

 

                                                                                                                                Kosten

 

1.         Umgestaltung des Überganges vom Grünen Weg in den

          Schlosspark/Rampe als Aufgang/Fußweg bis zum Eingang

          der Nordostachse Schlosspark                                                                 64.150 €

 

2.         Gestaltung eines Ankunfts- und Aufenthaltsbereiches an

          der Schloßstraße einschließlich kurzzeitigen Bushalt

          - Übergang Schlosspark/Ortschaft                                                         267.583 €

 

3.         Umgestaltung des Ludwig-Becker-Platzes                                           321.173 €

4.         „Eingangstor“ Lüdinghauser Straße/Querungshilfe

          in Höhe des Kindergartens                                                                       80.563 €

 

5.         Umfeldgestaltung des Jugendzentrums Am Wehrturm                       58.073 €

 

6.         Umgestaltung des Platzes Bürgerhaus – Gesamtschule                  399.466 €

 

7.         Quartiersentwicklung Haus Westermann                                         1.040.000 €

                                                                                                               ___________

                                                                                                                2.231.008 €

 

Bei einem zu erwartenden Fördersatz von 60 % beträgt die höchstmögliche Förderung 1.338.605 €. In den Haushaltsplan für 2014 und die Finanzplanung 2015/16 sind die entsprechenden Ansätze aufzunehmen.

 

Diese Maßnahmen sind, bis auf die „Quartiersentwicklung Haus Westermann“ vollständig im vom Rat der Gemeinde beschlossenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept enthalten und wurden in der Zwischenzeit weiter ausgearbeitet.

In der Sitzung werden die Vorschläge vorgestellt.

 

Zur Förderfähigkeit der einzeln aufgeführten Maßnahmen und insbesondere zur Förderfähigkeit der Quartiersentwicklung Westermann hat am 26.11.2013 ein Abstimmungsgespräch bei der Bezirksregierung stattgefunden, sodass zu diesem Thema im Bauausschuss am 19.11.2013 noch keine Beschlüsse gefasst werden konnten. Über das Ergebnis wird dann in der Ratssitzung detailliert berichtet werden.

 

Die Bezirksregierung ist mit diesem Maßnahmenprogramm grundsätzlich einverstanden. Zu einzelnen Maßnahmen, speziell zu Ziffer 7, ist noch eine Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium in Düsseldorf notwendig.