Betreff
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer Musikschule
Vorlage
110/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Dem Entwurf der Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer Musikschule (ÖrV) wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden des Musikschulkreises sollte nach dem Beschluss des Musikschulausschusses vom 25.06.2012 überarbeitet werden, weil sie in den Regelungen über Finanzierung und Abrechnung nicht praktikabel war. Ein Entwurf wurde dem Musikschulausschuss in seiner Sitzung am 16.09.2013 zur Entscheidung vorgelegt. Der Musikschulausschuss hat die Änderungen so wie vorgeschlagen beschlossen.

 

Um dem Wunsch der Kommunen nach mehr Beteiligung Rechnung zu tragen, ist die gravierendste Veränderung in § 6 der ÖrV vorgenommen worden. Die damalige „Swing-Regelung“ konnte nicht so wie angedacht in die Praxis umgesetzt werden, sie war in Umsetzung und Abrechnung nicht praktikabel. Der gemeindliche Anteil wird nach neuer ÖrV nach wie vor auf 3 Jahre festgelegt, die Abrechnung erfolgt jährlich. Insgesamt soll der Schwerpunkt des Musikschulunterrichtes sich an der Nachfrage orientieren und nicht an dem Angebot.

 

Mit der Änderung der ÖrV ist auch die Änderung der Satzung sowie der Gebührensatzung verbunden. Da in § 1 der ÖrV die Stadt Lüdinghausen als zuständige Behörde festgelegt wurde, werden Satzungsentwurf mit Gebührensatzung in alleiniger Zuständigkeit von dem Rat der Stadt Lüdinghausen beschlossen. Die Unterlagen sind dennoch ergänzend zu ihrer Kenntnis als Anlage beigefügt.

 

Die ÖrV und die Satzung sollen zum 01.01.2014, die Gebührensatzung zur Musikschule zum 01.02.2014 in Kraft treten.