Betreff
Jahresabschluss 2011
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Vorlage
104/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2011 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 86.126.129,55 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 777.625,81 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 777.625,81 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2012 vorgetragen und dort mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 777.625,81 Euro verrechnet.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2011.

 


Sachverhalt

 

Der im September 2013 vom Kämmerer aufgestellte und von mir bestätigte Entwurf des Abschlusses 2011 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW in der Ratssitzung am 17.10.2013 den Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.

 

Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Durch Beschluss vom 04.09.2012 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in Dülmen mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk wurde allen Ratsmitgliedern in der Ratssitzung am 17.10.2013 zur Verfügung gestellt

 

Die Wirtschaftsprüferin Frau Gabriele Hahne hat den Jahresabschluss 2011 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.11.2013 vorgestellt und erläutert.

 

Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.