Betreff
Richtlinien zur freiwilligen Förderung der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
091/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die neuen Richtlinien der Gemeinde Nordkirchen zur freiwilligen Förderung der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit treten zum 01.01.2014 in Kraft.

 

Vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen werden bis auf Weiteres die Mittel wie folgt verteilt:

 

·                Basisförderung         10.000 Euro

·                Projektförderung      12.500 Euro

 

Jeweils zu den jährlichen Sitzungen des Gremiums, welches über die Förderung entscheidet, werden die vier Vertreter des Rates von den Fraktionen benannt (derzeit zwei Vertreter der CDU und zwei Vertreter der Gruppe).

 


Sachverhalt

 

Bereits seit längerer Zeit wird im Ausschuss für Familie, Schule und Sport darüber diskutiert, dass die derzeitige Gewährung von freiwilligen Zuschüssen sich nicht immer mit den aktuellen Förderzielen deckt, da die gewährten Zuschüsse über viele Jahre historisch gewachsen sind und zwischen den rund 100 Vereinen und Verbänden in der Gemeinde Nordkirchen teilweise eine Verteilung mit Ungleichgewicht erfolgt. Dies ist in dem gerade durchlaufenen Prozess der Zertifizierung zur „Familiengerechten Kommune“ deutlich geworden.

 

Übereinstimmend war und ist es das Ziel der Gemeinde Nordkirchen, die ohnehin knappen finanziellen Ressourcen zukünftig zielführender einzusetzen.

 

In einem größeren moderierten Workshop und in einer kleineren Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gruppe Nordkirchen, der CDU-Fraktion und der Verwaltung, wurden die Eckpunkte für eine neue Richtlinie zu diesem Thema erarbeitet.

 

Alle Beteiligten waren der Auffassung, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich zur Förderung der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden sollten.

 

Weiterhin sollte die Förderung in eine sogenannte Basisförderung, die den Vereinen und Verbänden eine verlässliche und kontinuierliche Zuwendung gewährleisten soll und in eine Projektförderung, die darüber hinausgehende Projekte der Kinder- und Jugendarbeit fördert, gegliedert werden.

 

Die bisher im Haushalt an verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 22.500 Euro sollen zunächst mit 10.000 Euro auf die Basisförderung und 12.500 Euro auf die Projektförderung aufgeteilt werden. Sollte sich herausstellen, dass die Aufteilung so nicht zweckmäßig ist, kann diese zukünftig verändert werden.

 

Die nun vorliegenden Richtlinien fanden in der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe einstimmige Zustimmung.