Betreff
Planungsangelegenheiten
2. Änderung des Bebauungsplanes "Rosenstraße-West", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
088/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ für den Änderungsabschnitt 1 am Kleimanns Weg zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches. Die Begründung zu dieser Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen.

 

Der Änderungsabschnitt 2 wird in einem separaten Änderungsverfahren weiter bearbeitet.

 


Sachverhalt

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich zur besseren Vermarktungsfähigkeit von Grundstücken auf der Nordseite des „Kleimanns Weges“. Es wird eine Neuaufteilung mit einer leicht veränderten Baugrenze erforderlich, um so zwei „Hinterland-Grundstücke“ anbieten zu können.

 

Zusätzlich soll die bisherige Begrenzung der Zahl der zulässigen Wohnungen je Grundstück von zwei Wohnungen für das Grundstück unmittelbar östlich der Einfahrt in das Baugebiet von der Bergstraße aus aufgegeben werden. Diese Absicht soll jetzt in einem separaten Änderungsverfahren weiter verfolgt werden.

 

In diesem Änderungsverfahren hat die öffentliche Auslegung der Planunterlage in der Zeit vom 16.08.2013 bis 16.09.2013 stattgefunden.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von diesen Änderungsverfahren unterrichtet.

 

Es sind keine Bedenken oder Anregungen aus der Bürgerschaft und den Trägern öffentlicher Belange geäußert worden. Damit liegen die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss vor.