Betreff
Satzung zur 21. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde für fließende Gewässer
Vorlage
087/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 21. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Nordkirchen für fließende Gewässer wird angenommen und beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetztes in Form von Gebühren an die betroffenen Grundstückseigentümer weitergegeben. Verwaltungskosten der Gemeinde dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden.

 

Die für das Jahr 2013 geltenden Gebührensätze sind durch die 20. Änderungssatzung vom Rat der Gemeinde am 13.12.2012 beschlossen worden.

 

Im Jahr 2013 haben sich keine Unterdeckungen (-) bzw. Überdeckungen (+) ergeben.

 

Ankündigungen der Verbände über mögliche Beitragsanpassungen im Jahr 2014 liegen bisher nicht vor. Es ist also davon auszugehen, dass die von der Gemeinde in 2013 gezahlten Verbandsbeiträge auch in 2014 gelten. In den gemeindlichen Gebührensätzen 2013 wurden Überdeckungen bzw. Überdeckungen aus Vorjahren mit eingerechnet. Da sich im Jahr 2013 keine Unterdeckungen bzw. Überdeckungen ergeben haben, braucht keine entsprechende Verrechnung stattfinden. Somit sind die gemeindlichen Gebührensätze 2014 in Höhe der Verbandsbeiträge 2013 anzusetzen. Die Erhöhung beim Funne-Verband und beim Horne-Verband ergibt sich also aufgrund einer nicht mehr vorhandenen Überdeckung, die im letzten Jahr noch angesetzt werden konnte.

 

Verband

Verbandsbeitrag

Ausgleich Vorjahre

 Gemeindlicher Gebührensatz

 

2013

 

2013

2014

Stever

13,00

+/- 0,00

13,00

13,00

Funne

9,94

+/- 0,00

9,50

9,94

Emmerbach

13,00

+/- 0,00

13,00

13,00

Horne

7,70

+/- 0,00

7,40

7,70

 

Die ausgewiesenen gemeindlichen Gebührensätze ab 01.01.2014 in Euro je ha wurden in den beiliegenden Entwurf einer Änderungssatzung übernommen.