Betreff
Sammlung, Transport und Verwertung von Sonderabfällen
Gemeinsame europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen durch die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld und des Kreises Coesfeld/Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld
Vorlage
075/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

 


Sachverhalt

 

Die Sonderabfälle aus Haushalten im Kreis Coesfeld werden in den Städten und Gemeinden über das Schadstoffmobil erfasst und durch den Kreis Coesfeld entsorgt. Seitens des Kreises Coesfeld wurde diese Aufgabe der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mit dem Vertrag vom 14.12.1994 übertragen. Seit der 1996 durchgeführten Aufspaltung in zwei eigenständige Gesellschaften wird diese Aufgabe von der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) wahrgenommen.

 

Bei der Sonderabfallsammlung und -entsorgung praktizieren die Städte und Gemeinden und die WBC seit Jahren eine enge Zusammenarbeit. Hierdurch sollen Probleme und zusätzlicher Aufwand bei der Übergabe der Sonderabfälle aus dem Schadstoffmobileinsatz an der Entsorgungsanlage (Wartezeiten, Spezialbehälterwechsel u. a.) vermieden werden. Angestrebt wird daher sowohl von den Städten und Gemeinden als auch vom Kreis Coesfeld/der WBC eine Vergabe aller Leistungen an einen Entsorger.

 

Um eine möglichst kostengünstige Sammlung, Beförderung, Übergabe und Entsorgung zu erreichen, sollen wiederholt die Leistung gemeinsam durch die WBC für die Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden ausgeschrieben werden. Eine eindeutige Zusammenlegung durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Aufgabe - gemeinsame EU-weite Ausschreibung und eine Beauftragung - lassen einen besseren Wettbewerb erwarten. Die frühzeitige Ausschreibung und ausreichend lange Auftragszeiten sollen den Wettbewerb verbessern und den Bieterkreis vergrößern.

 

Im Sinne des § 5 Abs. 3 des Landesabfallgesetzes NRW sind die Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur getrennten Entsorgung von Abfällen mit Schadstoffgehalt aus Haushaltungen sowie von Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen verpflichtet. Den Städten und Gemeinden obliegt entsprechend § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes NRW als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Verpflichtung zur Einsammlung und Beförderung. Entsprechend § 5 Abs. 6 Satz 4 können Entsorgungsaufgaben zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern schriftlich übertragen werden.

 

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist beabsichtigt, die Sammlungs- und Beförderungspflicht der Städte und Gemeinden auf den Kreis/WBC zu übertragen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung basiert auf § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG). Dem entsprechend ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) zur Genehmigung vorzulegen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung lehnt sich an die bereits von den Kommunen des Kreises Coesfeld auf dem Gebiet der Abfallsammlung und -beförderung praktizierte Organisationsform an. Die Bezirksregierung teilte dem Kreis Coesfeld nach vorheriger Prüfung des als Anlage beigefügten Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit, dass gegen den Abschluss der Vereinbarung keine Bedenken bestehen.

 

Ende 2014 läuft der aktuelle Vertrag über die Sammlung und den Transport von Sonderabfällen im Kreis Coesfeld mit der Firma Drekopf aus. Mit der Vorbereitung für die neue Sonderabfall-Ausschreibung soll frühzeitig Ende diesen Jahres begonnen werden. Um die Ausschreibung für die Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld durchzuführen, benötigen die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH eine gültige öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) als Anschlussvereinbarung, da die aktuelle örV mit Beendigung des Vertrages mit der Fa. Drekopf außer Kraft tritt.