Betreff
Planungsangelegenheiten
Aufstellung eines Landschaftsplanes "Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung auch für Flächen der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
074/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt die Erläuterungen zum Landschaftsplan „Lüdinghausen“ zur Kenntnis.


Sachverhalt

 

In Nordrhein-Westfalen sind Landschaftspläne von den Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte im baurechtlichen Außenbereich flächendeckend aufzustellen. Im Landschaftsplan sollen alle Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und Landschaftsentwicklung geregelt werden. Dazu zählt auch die verpflichtende Festsetzung von Schutzgebieten, sofern dies erforderlich ist.

 

Landschaftspläne sind in Deutschland nach § 11 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes aufzustellen, wenn dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, zum Beispiel zum Aufbau und zum Schutz eines Biotopverbundsystems. Ziel der Landesregierung ist der Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems auf mindestens 15 % der Landesfläche.

 

Im Kreis Coesfeld sind bisher etwa 60 % der Kreisfläche durch Landschaftsplanungen abgedeckt. Der Kreistag hat am 25.10.2000 beschlossen, die flächendeckende Landschaftsplanung voranzutreiben und in diesem Rahmen die aus den europäischen Richtlinien resultierenden Aufgaben eigenverantwortlich umzusetzen.

 

Im Jahre 2011 wurde vom Kreistag Coesfeld beschlossen, für die bisher nicht beplanten Landschaftsräume zwischen Dülmen, Lüdinghausen, Senden und Ascheberg entsprechende Aufstellungsbeschlüsse nach § 16 des Landschaftsgesetzes zu fassen.

 

Von dem Landschaftsplan „Lüdinghausen“, der ca. 8.300 ha umfasst, sind auch Teile des Gemeindegebietes von Nordkirchen betroffen im Bereich „Piekenbrock“.

 

Die Landschaftsplanung erfolgt im Kreis Coesfeld auf der Basis der Kooperationsvereinbarung von 1999 im engen Dialog mit den Flächeneigentümern und -bewirtschaftern. Als Diskussionsgrundlage dienen dabei interne und externe naturschutzfachliche Daten sowie auch Abgrenzungen potenzieller Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf der Grundlage der derzeitigen rechtlichen Vorgaben des Gebietsentwicklungsplanes bzw. Regionalplanes. Um gleichermaßen hohe Akzeptanz der Flächeninhaber und Entwicklungsqualität für die nun zu beplanenden Gebiete zu erreichen, sollen sich Verfahren und Inhalte für die aufzustellenden Landschaftspläne an den im Kreisbereich umgesetzten Landschaftsplanungen orientieren.

 

In der Sitzung wird ein Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld über den derzeitigen Stand der Arbeiten zur Aufstellung des Landschaftsplanes „Lüdinghausen“ und zu den gedachten Festsetzungen berichten.

 

Der beiliegende Übersichtsplan zeigt den Bereich der Gemeinde Nordkirchen, der vom Geltungsbereich des Landschaftsplanes erfasst wird.