Betreff
Planungsangelegenheiten
Änderung verschiedener Bebauungspläne wegen der Errichtung von Kinderspielplätzen
Vorlage
053/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung der oben genannten Änderungsentwürfe zu verschiedenen Bebauungsplänen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat die Einleitung der Verfahren zur Änderung folgender Bauleitpläne beschlossen:

 

·                4. Änderung des Bebauungsplanes „Selmer Straße“, Ortsteil Nordkirchen,
wegen des Spielplatzes Asternweg/Dahlienweg

·                1. Änderung des Bebauungsplanes „Äckern“, Ortsteil Nordkirchen,
wegen des Spielplatzes am Lerchenweg

·                1. Änderung des Bebauungsplanes „Dörfer Kamp“, Ortsteil Nordkirchen,
wegen des Spielplatzes Dörfer Kamp

·                4. Änderung des Bebauungsplanes „Lohkamp“, Ortsteil Südkirchen,
wegen des Spielplatzes Ulmenweg

·                1. Änderung des Bebauungsplanes „Kaperberg“, Ortsteil Capelle,
wegen des Spielplatzes Geistkamp

 

Inhalt aller Bebauungsplanänderungen ist die Umwidmung von öffentlichen Grünflächen, die bisher als Spielplätze genutzt wurden, zu Baugrundstücken. Dabei sollen sich Art und Maß der baulichen Nutzung an die Umgebung der Wohnbebauung anpassen unter Berücksichtigung einiger gelockerter Festsetzungen entsprechend neueren Bebauungsplänen der Gemeinde Nordkirchen.

 

Im Rahmen der vorzeitigen Bürgerbeteiligung hat die Gemeinde diese Planungsabsichten in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 21.03.2013 im Bürgerhaus vorgestellt.

 

Das Protokoll dieser Veranstaltung liegt als Anlage bei.

 

In dieser Versammlung sind keine Vorschläge zu anderen Plandarstellungen gemacht worden.

 

Auch in der Zwischenzeit hat es keine Eingaben von Bürgern zu diesen Änderungsinhalten gegeben.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.03.2013 über die Änderungsabsichten unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.

 

Der Kreis Coesfeld teilt in seiner Stellungnahme vom 08.04.2013 mit, dass seitens der Kreisverwaltung keine Bedenken gegen die Planänderungen bestehen. Die Bauaufsicht des Kreises weist darauf hin, dass eine ausreichende Anzahl von Spielflächen/Spielplätzen sicherzustellen ist.

 

Die Gemeinde Nordkirchen hat im Rahmen der Aufstellung des Spielplatzkonzeptes das Ausmaß und die Qualität der einzelnen Spielflächen überprüft mit dem Ergebnis, dass einige Spielplätze aufgegeben werden können. Mit einem Teil des Verkaufserlöses soll gleichzeitig die Qualität der bestehen bleibenden Spielplätze erhöht werden. Daher ist es nach wie vor Auffassung der Verwaltung, dass im Ergebnis in allen drei Ortsteilen ausreichende Spielflächen und Spielmöglichkeiten zur Verfügung bleiben.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt am 25.04.2013 sind im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Anfragen“ die geplanten Festsetzungen für das künftige Baugrundstück „Dörfer Kamp“ diskutiert worden. Zur Erläuterung liegen dieser Sitzungsvorlage die hierfür vorgesehenen Festsetzungen bei.

 

Insgesamt sollte das Änderungsverfahren für alle angesprochenen Bebauungspläne jetzt durch die öffentliche Auslegung fortgesetzt werden. Sollten inhaltliche Änderungen vorgeschlagen werden, sollten diese beschlossen werden, damit aktualisierte Unterlagen in die öffentliche Auslegung gegeben werden können.

 

Anlage