Betreff
Abfallentsorgung
1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) über Sammlung und Transport von Altmetallen sowie Elektroaltgeräten
2. Depotcontainer für Elektroschrottkleingeräte
Vorlage
046/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem vorliegenden Entwurf mit dem Kreis Coesfeld eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von Altmetallen sowie Elektroaltgeräten, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen, abzuschließen.

2.         Die Gemeinde Nordkirchen beteiligt sich an dem Projekt des Kreises zur Erfassung von Elektroschrottkleingeräten mit zunächst je einem Sammelbehälter pro Ortsteil. Den vorgeschlagenen Containerstandorten wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

 

1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

 

Zwischen dem Kreis Coesfeld bzw. der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) und den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld sind in den vergangenen Jahren Vereinbarungen getroffen worden, nach denen die WBC die Gestellung von Sammelbehältern für Altmetalle sowie für die Elektroaltgeräte auf den Wertstoffhöfen sowie deren Abtransport im Rahmen der Beauftragung zur Verwertung vergibt. Eine abzuschließende ÖRV, die im Entwurf als Anlage 1 beigefügt ist, soll die bisherigen Vereinbarungen aus folgenden Gründen ersetzen.

 

Die gegenwärtige Vertragslage entspricht nicht einer Übertragung von Zuständigkeiten im Sinne von § 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz, die z. B. Voraussetzung für die Erhebung von Gebühren zur Abdeckung von Sammelkosten durch den Kreis ist.

 

Auch die erforderliche Anzeige der Eigenverwertung bei der „stiftung elektro-altgeräte register“ (ear) sowie die Nachweisführung der Mengen durch die WBC führen zu Schwierigkeiten. Die Bezirksregierung vertritt dazu die Auffassung, dass die Städte und Gemeinden nach dem Landesabfallgesetz originäre öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Erfassung von Elektrokleingeräten sind. Dies könne der Kreis nur werden, wenn eine Übertragung dieser Aufgaben auf ihn erfolgen würde. Ansonsten liegen die Pflichten der Nachweisführung bei den Städten und Gemeinden.

 

Im Gegensatz dazu akzeptiert die EAR nur die Nachweisführung durch die WBC, da dort die Zuständigkeit beim Kreis bzw. der beauftragten WBC gesehen wird. Seitens der EAR erfolgt die Nachweisführung gegenüber dem Land für die Hersteller entsprechend dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

 

Auf der Basis einer ÖRV kann die Eigenverwertung von wirtschaftlich interessanten E-Schrottgerätegruppen einschließlich der Nachweispflichten für alle Beteiligten mit einer rechtlich sicheren Grundlage umgesetzt werden.

 

 

 

2. Erfassung von Elektrokleingeräten über Depotcontainer

 

Unabhängig von den vorher gehenden Ausführungen zur ÖRV wird vom Kreis Coesfeld eine Ausweitung der Erfassung von Elektrokleingeräten über Depotcontainer angestrebt.

 

Zwar ist auch hierfür eine Aufgabenübertragung erforderlich, diese wäre jedoch mit der ÖRV grundsätzlich abgedeckt. Das Aufstellen von entsprechenden Behältern auf öffentlichen Flächen kann zudem nur dann erfolgen, wenn die jeweilige Gemeinde ihre Zustimmung dazu erteilt und die entsprechenden Stellplätze auch zur Verfügung stellt (siehe dazu auch § 1 Abs. 3 ÖRV).

 

Bisher können Elektrokleingeräte ausschließlich über die entsprechenden Sammelbehälter auf den Wertstoffhöfen getrennt vom Restmüll einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden. Aus Gründen der Bequemlichkeit werden daher kleinere Elektrogeräte noch häufig über die Restmülltonne entsorgt. Als Alternative schlägt der Kreis vor, Elektrokleingeräte sowie Kleinteile aus Altmetallen in zusätzlichen Behältern an ausgewählten Altglascontainerstandorten zu erfassen. Einzelheiten sind der als Anlage 2 beigefügten Projektbeschreibung des Kreises zu entnehmen. In der Zwischenzeit haben sich alle Kommunen des Kreises Coesfeld zu dieser ÖrV entschlossen. In einzelnen Kommunen stehen die Beschlüsse der politischen Gremien zum Teil noch aus.

 

Nach Abwägung der erläuterten Vor- und Nachteile schlägt die Verwaltung vor, sich an dem Projekt des Kreises zu beteiligen. Als Standorte für die Sammelcontainer werden vorgeschlagen:

 

          Ortsteil Nordkirchen            Aspastraße

          Ortsteil Südkirchen              Friedhofsweg

          Ortsteil Capelle                    Parkplatz am Friedhof

 

Insbesondere die durch den verbesserten Service zu erhöhende Sammelquote und die daraus resultierenden höheren Erlöse zugunsten der Gebührenzahler sprechen dafür, diese erweiterte Form der Wertstoffsammlung zumindest testweise anzubieten.