Betreff
Entwicklung der Sportanlagen der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
040/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Den Entwicklungsperspektiven der Sportanlagen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese gemeinsam mit den Sportvereinen umzusetzen.


Sachverhalt

 

In der Gemeinde Nordkirchen wird seit geraumer Zeit über die demografische Entwicklung und deren Auswirkungen sowie über die Attraktivitätssteigerung und Zukunftsfähigkeit der drei Sportanlagen in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle diskutiert.

 

Im Rahmen der politischen Diskussion der vergangenen Monate hat die Verwaltung zugesagt, nach dem Beschluss über den Haushalt 2013 mit entsprechenden Haushaltsansätzen für die Weiterentwicklung der Sportanlagen einen Gesamtbericht mit möglichen Entwicklungsperspektiven vorzulegen.

 

 

Demografischer Wandel

 

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Geburtenzahlen von 1994 bis 2012:

 

 

Die Grafik zeigt, dass auch in der Gemeinde Nordkirchen die Geburtenzahlen deutlich zurückgegangen sind und sich auf einem niedrigen Niveau stabilisiert haben. Wurde im Jahr 1997 mit 151 Geburten noch die höchste Geburtenzahl erreicht, wurden im Jahr 2012 in der Gemeinde Nordkirchen nur noch 63 Kinder geboren, das sind weniger als die Hälfte (42 %) als im Jahr 1997.

 

Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass die Geburtenzahlen entsprechend dem bundesweiten Trend allenfalls stabil bleiben, jedoch nicht nennenswert steigen werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit dem FC Nordkirchen, dem SV Südkirchen und dem SC Capelle Gespräche hinsichtlich der Entwicklung im Jugendbereich geführt, da davon auszugehen ist, dass sich die Zahl der Fußball spielenden Kinder und Jugendlichen in etwa parallel zur Entwicklung der absoluten Zahl der Kinder und Jugendlichen entwickeln wird.

 

 

Jugendspielgemeinschaft

 

In einem Gespräch am 23.04.2012 wurde von allen drei Sportvereinen deutlich gemacht, dass man sich eine Kooperation im Jugendbereich insgesamt vorstellen könne. Ziel von Jugendspielgemeinschaften ist es, wegen der absehbar im Einzelverein nicht für eine Mannschaftsbildung ausreichende Zahl von Jungen bzw. Mädchen diese Mannschaften gemeinsam zu bilden, um auf diesem Weg auf jeden Fall auch von den Mini-Kickern bis zur A-Jugend in der Gemeinde in jeder Altersklasse ein Spielangebot vorhalten zu können. In der Folge hat es im Jahr 2012 verschiedene Gesprächsrunden gegeben mit dem Ergebnis, dass der SC Capelle und der SV Südkirchen in der kommenden Spielzeit 2013/2014 eine Jugendspielgemeinschaft gründen, die auch dem FC Nordkirchen jederzeit offen steht. Die Gründungsversammlung der Jugendspielgemeinschaft Südkirchen/Capelle hat am 22.03.2013 stattgefunden.

 

Die Jugendspielgemeinschaft verfügt über einen eigenen Vorstand und entsprechende Sachmittel, die von dem jeweiligen Stammverein zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Aktuelle Situation der Sportanlagen

 

Neben der demografischen und sportlichen Entwicklung ist aber auch die derzeitige Situation der drei Sportanlagen zu betrachten. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

 

Sportanlagen

Gebäude

Sonstiges

Größe

insgesamt

 

Nordkirchen

 

Rasenplatz

(1990)

 

Kunststoff­bahn um den Rasenplatz

(1990/2003)

 

Tennenplatz

(1970) mit Flutlichtanlage

 

Kleinspielfeld

 

Parkplatz

 

 

Vereinsheim mit Toilettenanlage und Duschen

 

Wettkampfraum mit Toilettenraum

am Rasenplatz

 

Container Leichtathletikabteilung

 

 

Weitsprunganlage

 

Kugelstoßanlage

 

Hochsprunganlage

 

Stabhochspruch

 

49.000 m²

 

Südkirchen

 

Rasenplatz

 

Tennenplatz mit Flutlichtanlage

(1994)

 

Kleinspielfeld

 

Parkplatz tlw.

 

 

Vereinsheim mit Toilettenanlage und Duschen

 

Geräteraum (Garagen)

 

Weitsprunganlage

 

Kugelstoßanlage

 

Beachvolleyball­feld

 

 

37.000 m²

 

Capelle

 

Rasenplatz

(1975)

 

Tennenplatz

(1990) mit Flutlichtanlage

 

Kleinspielfeld

(2009)

 

Parkplatz tlw.

 

Vereinsheim mit Toilettenanlage und Duschen

 

Garage (Materiallager und Imbiss)

 

Toilettenanlage am Tennenplatz

 

Geräteraum am Tennenplatz

 

Weitsprunganlage

 

Beachvolleyball­feld

 

27.000 m²

 

 

 

Parallel zu der Diskussion über die Entwicklung im Jugendbereich hat es mit den drei Sportvereinen hinsichtlich der Weiterentwicklung der Sportanlagen Gespräche mit folgendem Ergebnis gegeben:

 

 

Sportanlage Nordkirchen

 

Die Sportanlage wird aktuell genutzt von der Fußball- und Leichtathletikabteilung des FC Nordkirchen, der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule, der Mauritiusgrundschule, der Fachhochschule für Finanzen sowie anderen Vereinen der Gemeinde.

 

Darüber hinaus steht die Anlage auch den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung für die Sportanlage in Nordkirchen mittelfristig weiterhin den Bedarf am vorhandenen Angebot an Spiel- und Sporteinrichtungen.

 

Der Rasenplatz, die Kunststoffbahn, das Kleinspielfeld, die Gebäude und die sonstigen Anlagen mit Ausnahme des Containergebäudes befinden sich in einem guten Zustand.

 

Der Tennenplatz ist mittlerweile 43 Jahre alt und bedarf auch nach Aussage eines externen Gutachters einer grundsätzlichen Sanierung bis hin zum Tausch der Drainage. Die Sanierungskosten belaufen sich auf rund 275.000,00 €. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.

 

Vor dem Hintergrund des Sanierungsbedarfes des Tennenplatzes hat der FC Nordkirchen bereits im Jahre 2009 den Wunsch geäußert, dort einen Kunstrasenplatz zu errichten. Dabei wurde zugesichert, die über die Sanierungskosten des Tennenplatzes hinausgehenden Aufwendungen für einen Kunstrasenplatz durch einen entsprechenden finanziellen Beitrag bzw. Eigenleistung beizubringen. Hierzu hat es in den vergangenen Monaten auch verschiedene Gespräche gegeben. Nachdem im Haushalt 2013 eine Summe von 275.000,00 € als Gemeindeanteil zur Verfügung steht, wurden mit Vertretern des FC Nordkirchen verschiedene Gespräche zur Realisierung des Kunstrasenplatzes geführt.

 

Hier hat der FC Nordkirchen deutlich gemacht, mit eigenen Mitteln und Eigenleistung einen Betrag von 175.000,00 € aufbringen zu können. Da es dabei nach ersten Kostenschätzungen zu einer Finanzierungslücke kommt, wurde in dem letzten Gespräch vereinbart zu versuchen,

 

-       bei der Realisierung das Engagement örtlicher Unternehmen einzubeziehen,

-       die Standards auf ein den DIN-Normen entsprechendes, aber reduziertes Maß zurückzufahren und

-       eine kostengünstige Finanzierung über die NRW-Bank zu beantragen.

 

Nach aktuellem Stand wird davon ausgegangen, dass es vor diesem Hintergrund mit dem insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen gelingen kann, einen qualitativ guten Kunstrasenplatz zu realisieren. Hierzu finden zeitnah weitere Gespräche mit dem FC Nordkirchen statt.

 

 

Insgesamt hat die Verwaltung an den Verein folgende Anforderungen formuliert:

 

  1. Der über den Gemeindeanteil von 275.000 Euro hinausgehende Betrag für die Erstellung des Kunstrasenspielfeldes mit Barriere, Einzäunung und Pflasterwegen ist vom Verein zu finanzieren bzw. durch Eigenleistungen bei der Baumaßnahme zu erbringen.

    Erst nach Abstimmung der Standards und Vorlage einer entsprechenden Bestätigung werden die Bauarbeiten von der Gemeinde öffentlich ausgeschrieben.

  2. Die Pflege des Kunstrasens, der Naturrasenflächen und der Laufbahn bleibt in der Verantwortung der Gemeinde.

    Der Verein übernimmt die Unterhaltung und Pflege der Gebäude in eigener Verantwortung und erhält dafür eine noch zu vereinbarende jährliche Entschädigung in einer Höhe, die Einsparüberlegungen notwendig macht.

  3. Der Verein erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, insbesondere in den Wintermonaten den Nachbarvereinen eine Mitnutzung des Kunstrasenplatzes nach Absprache zu ermöglichen.

 

 

 

Sportanlage Südkirchen

 

Die Platzanlage in Südkirchen wird von der Fußballabteilung, der Hallen- und Breitensportabteilung des SV Südkirchen, der Grundschule Südkirchen und anderen Vereinen der Gemeinde genutzt. Auch diese Anlage steht den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zur Verfügung. Die Platzanlage ist insgesamt in einem guten Zustand. Der Tennenplatz ist inzwischen 19 Jahre alt und damit perspektivisch auch sanierungsbedürftig.

 

Der SV Südkirchen hat in 2011 ebenfalls den Wunsch nach einem Kunstrasenplatz geäußert, sieht aber die Folgen des demografischen Wandels und möchte die Platzanlage in diesem Zusammenhang unter dem Gesichtspunkt der Zukunftsfähigkeit verkleinern.

 

Nach den aktuellen Planungen könnte ein Kunstrasenplatz in Höhe des Vereinsheimes in Richtung Dorfpark auf dem jetzigen Rasenplatz angelegt werden. Gleichzeitig soll auf den vorhandenen Tennenplatz verzichtet und dieser Teil der Sportanlage aufgegeben werden.

 

Hinter dem Kunstrasenplatz soll (Richtung Dorfpark) vereinsseitig ein Keinspielfeld aus Rasen und die Angebote hinter dem vorhandenen Graben in Richtung Münsterstraße (Beachvolleyballanlage, Sprung- und Wurfanlage) hinter das Kleinspielfeld (Richtung Dorfpark) verlagert werden. Dies hätte zur Folge, dass die gesamte Anlage deutlich um etwa 8.000 qm reduziert wird und den künftigen Ansprüchen gerecht wird.

 

Das Konzept des SV Südkirchen sieht ebenfalls eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Nordkirchen in Höhe von 275.000,00 € vor, die sich in der Finanzplanung des Haushaltes der Gemeinde Nordkirchen für das Jahr 2014 wiederfindet.

 

Gleichzeitig soll mit dem SV Südkirchen ebenso wie mit dem FC Nordkirchen vereinbart werden, dass die Pflege des Kunstrasens und der Naturrasenflächen in der Verantwortung der Gemeinde bleibt. Darüber hinaus übernimmt der Verein die Unterhaltung und Pflege der Gebäude in eigener Verantwortung und erhält dafür eine noch zu vereinbarende jährliche Entschädigung in einer Höhe, die Einsparüberlegungen notwendig macht.

 

 

 

Sportanlage Capelle

 

Der SC Capelle hat die gesamte Platzanlage im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung für insgesamt fünf Jahre übernommen. Die Nutzungsvereinbarung läuft zum 31.12.2013 aus. Der SC Capelle hat signalisiert, dass er die Nutzungsvereinbarung gerne verlängern möchte. Aus Sicht der Gemeinde wird dies begrüßt, zumal sich zeigt, dass die Anlage in einem insgesamt guten Zustand ist. Der Vorstand des SC Capelle sieht mit der Nutzungsübernahme die Chance, die Platzanlage perspektivisch selber weiterentwickeln und zukunftsfähig gestalten zu können.

 

Den Wunsch zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes gibt es nicht.

 

Mit dem SC Capelle hat es am 13.03.2013 ein Gespräch zur Verlängerung der Nutzungsvereinbarung gegeben. Dabei wurde seitens des Vereins dargelegt, dass mit der jährlichen Nutzungspauschale und den entsprechenden Steigerungen gerade einmal die Unterhaltung der Sportanlage möglich ist, besondere Investitionen oder auch Rücklagen für Ersatzinvestitionen trotz sparsamen Wirtschaftens nicht möglich sind.

 

Es wurde daher vereinbart, dass der jährliche Zuschuss einmalig für 2013 von 35.100,00 € auf 36.000,00 € erhöht werden soll mit entsprechenden Steigerungsraten von 4 % in den Folgejahren. Gleichzeitig soll ein Passus aufgenommen werden, wonach die Gemeinde in den nächsten fünf Jahren folgende Sanierungsmaßnahmen durchführt:

 

  1. Sanierung des Schiedsrichterraumes (Sanitäreinrichtungen, Fliesen, Möbel),

  2. Einbau von hydrostatisch geregelten Ventilatoren in die Dusch- und Umkleideräume,

  3. Oberflächensanierung des Tennenplatzes.

 

Außerdem wird eine Anpassung der Nutzungsvereinbarung aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich.