Betreff
Gesamtabschluss 2010
Feststellung des Gesamtabschlusses und Entlastung
Vorlage
034/2013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2010 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 92.209.124,04 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 3.637.226,65 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 3.637.226,65 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2011 vorgetragen und dort mit der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.387.770,72 Euro sowie mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.249.455,93 Euro verrechnet.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses 2010.

 


Sachverhalt

 

Der im Januar 2013 vom Kämmerer aufgestellte und von mir bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW mit Schreiben vom 15.02.2013 allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.

 

Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss zunächst vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Durch Beschluss vom 22.11.2011 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in Dülmen mit der Prüfung des Abschlusses 2010 beauftragt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk wurde allen Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 15.02.2013 zur Verfügung gestellt.

 

Die Wirtschaftsprüferin Frau Gabriele Hahne hat den Gesamtabschluss 2010 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.02.2013 vorgestellt und erläutert.

 

Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.