Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Gewerbegebiet Capelle
Vorlage
036/2010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 10.09.2010 zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Capelle und zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Capelle“


Sachverhalt

 

Am 10.09.2010 wurde im Wege der äußersten Dringlichkeit die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes Capelle und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Capelle“ zur Satzung beschlossen.

 

Die äußerste Dringlichkeit war gegeben, da seit einiger Zeit genehmigungsreife Planungen der Firma Caplast vorliegen, die wiederum dringend realisiert werden sollen. Die Baugenehmigung kann jedoch nur erteilt werden nach Vorlage der abschließenden Beschlüsse zu den Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes.

 

Der daher gefasste Dringlichkeitsbeschluss vom 10.09.2010 liegt als Anlage bei.