Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "Kaperberg II", Ortsteil Capelle
Vorlage
071/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kaperberg II“, Ortsteil Capelle.

 


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Kaperberg II“ gilt auch für die Grundstücke auf der Westseite der Bleckstraße. Dort sind für die einzelnen Grundstücke jeweils überbaubare Flächen definiert, die eine überwiegend geringfügige Erweiterung der jeweiligen Gebäude zulassen.

 

Bei dem Eckgrundstück Bleckstraße 24/Gorfeldstraße ist aufgrund der Grundstücksgröße von 1.295 m² eine größere überbaubare Fläche ausgewiesen, die vom planerischen Ansatz her auch ein zweites Gebäude auf dem Grundstück zulassen soll.

 

Die Grundstückseigentümer haben jetzt die Absicht, das Grundstück zu teilen und die westliche Seite separat bebauen zu lassen. Dabei wird der gedachte Baukörper jedoch die ausgewiesene überbaubare Fläche überschreiten, sodass für die konkrete Planungsabsicht im Moment kein Baurecht besteht.

 

In Absprache mit dem Grundstückseigentümer schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes „Kaperberg II“ eine selbstständige überbaubare Fläche weiter westlich auf diesem Grundstück auszuweisen, sodass die beiden Gebäude zueinander auch einen größere Abstand bekommen.

 

Die beiliegenden Pläne zeigen einmal die rechtsgültige Situation aus dem Bebauungsplan „Kaperberg II“ und zum Zweiten den gedachten Standort eines neuen Wohngebäudes.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

2.000

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

2.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

Die Planungskosten werden vom Grundstückseigentümer getragen.